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Betriebsrat

Starke Vertretung am Arbeitsplatz

Der Betriebsrat setzt sich für die Rechte der Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb ein. Er besteht aus engagierten Kolleg:innen, die bei der Betriebsratswahl gewählt werden. 

Betriebsrät:innen haben ein Ziel: mehr Lebensqualität für die Beschäftigten. Sie kämpfen für sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und soziale Gerechtigkeit

Die Gewerkschaft vida arbeitet eng mit den Betriebsrät:innen zusammen, unterstützt sie in der Betriebsratsarbeit und bietet ein vielseitiges Weiterbildungsangebot

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Häufig gestellte Fragen

Der Betriebsrat setzt sich aus Kolleg:innen zusammen, die bei einer Betriebsratswahl gewählt werden. Er vertritt deine Interessen als Arbeitnehmer:in. 

Ein starker Betriebsrat ist wichtig, denn er

  • ... vertritt deine Interessen gegenüber deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Er ist dein Sprachrohr und somit deine Anlaufstelle im Betrieb, wenn du Unterstützung benötigst.
  • ... kann im Betrieb mitbestimmen. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel bei Einstellungen, Kündigungen oder Arbeitszeiten. 
  • ... tritt für Arbeitnehmer:innenschutz ein. Der Betriebsrat unterstützt in der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen und achtet auf deren Einhaltung.
  • ... vermittelt bei Konflikten zwischen dir und deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in. 
  • ... trägt zu einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre bei. 

Der Betriebsrat kann das – und noch mehr –, weil er das Gesetz und die Gewerkschaft hinter sich hat.

Alle Aufgaben von Betriebsrät:innen haben ein Ziel: faire und wertschätzende Arbeitsbedingungen für die Kolleg:innen durchzusetzen.

Betriebsrät:innen

  • ... achten auf die Einhaltung von Kollektivverträgen und Arbeitsrecht.
  • ... verhandeln Betriebsvereinbarungen.
  • ... machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenschutzbestimmungen.
  • ... sprechen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen mit.
  • ... nutzen ihr Mitspracherecht bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten. Zum Beispiel haben sie das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten. 
  • ... werden über alle die Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten informiert

Die Leitung eines Betriebsrates obliegt einem bzw. einer Vorsitzenden, der oder die von den Mitgliedern des Betriebsrates gewählt wird. Diese Person vertritt den Betriebsrat nach außen, leitet die Sitzungen und koordiniert die Arbeit des Gremiums. Der oder die Betriebsratsvorsitzende arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des Betriebsrates zusammen, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen bestmöglich zu vertreten und die Zusammenarbeit mit dem/der Arbeitgeber:in zu gewährleisten.

Für Mitbestimmung ist eine Stimme nötig, die man erheben muss, um sich Gehör zu verschaffen. Eine Stimme verleiht Macht und führt zu Veränderungen.

Jutta Allmendinger, Soziologin