- Arbeitgeber:innen
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Betriebsrät:innen
- Präventivdienste
- Arbeitnehmer:innen
- Erst-Helfer:innen
- Brandschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Der Arbeitnehmer:innenschutz trägt dazu bei, dein Leben und deine Gesundheit von dir als Arbeitnehmer:in zu schützen, deine Arbeitskraft zu erhalten und deine Arbeit menschengerecht zu gestalten. Ziel ist, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dafür werden technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen gesetzt.
Dein:e Arbeitgeber:in muss Maßnahmen setzen, um deine Gesundheit und Sicherheit zu garantieren. Dein:e Arbeitgeber:in muss auch die notwendigen Kosten dafür tragen. Das wird im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) geregelt.
Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz berücksichtigt besonders Fragen der Arbeitsorganisation, der psychischen Belastungen und des Einflusses der Umwelt auf den Arbeitsplatz. All diese Aspekte müssen für einen umfassenden Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachtet werden.
Um Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, müssen Strukturen im Betrieb geschaffen werden, die beispielsweise Unfälle verhindern. Das wird vor allem durch regelmäßige Evaluierung der Betriebe geprüft.
- Arbeitsplatzevaluierung: Arbeitgeber:innen müssen die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen bestehenden Gefahren feststellen und beurteilen. Auf Basis der Ergebnisse legen sie Maßnahmen zur Gefahrenverhütung fest. Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Ergebnisse und Maßnahmen.
- Unfall, Krankheit: Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen, bei denen die Arbeitswelt als verursachender oder als verschlimmernder Faktor eine entscheidende Rolle spielt. Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Verdauungsapparates, psychische Erkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen. Arbeitsunfälle sind neben Berufskrankheiten die zweite Art von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben klassischen Arbeitsunfällen sind auch Wegunfälle und Unfälle bei Schul- und Universitätsbesuch sowie bei Hilfeleistungen umfasst.
- Arbeitsplatz: Das Arbeitsumfeld kann die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen belasten, zum Beispiel durch Hitze-, Kälte- und
Lärmeinwirkungen, die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsorganisation.
- Schutzausrüstung: Viele berufliche Tätigkeiten machen den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Diese Ausrüstungen schützen beispielsweise vor verschiedenen manuellen Einwirkungen genauso wie vor Staub, gefährlichen Arbeitsstoffen, UV-Strahlung im Freien, vor Lärm und vielem mehr. Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) regelt die Auswahl, Prüfung und sichere Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
- Arbeitsstoffe: Arbeitsstoffe sind alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und biologischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheitsgefährlich sind.
- Arbeits- und Organisationspsycholog:innen beraten Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in über die Verhinderung von psychischen und psychosomatischen Auswirkungen.
- Sicherheitsfachkräfte beraten Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zu Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsgestaltung. Im Vordergrund steht die Unfallverhütung.
- Arbeitsmediziner:innen beraten Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitsmediziner:innen arbeiten mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrät:innen in allen Fragen der Arbeitssicherheit zusammen.
In der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) werden Arbeitsbedingungen hinterfragt. Ziel ist, die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern und arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu vermeiden. Die Maßnahmen der BGF setzen besonders auf Ursachenbekämpfung und erweitern bzw. ergänzen den traditionellen Arbeitnehmer:innenschutz.
Die steigende Lebenserwartung kombiniert mit der Abnahme der Geburtenrate verändert die altersspezifische Zusammensetzung unserer Gesellschaft. In naher Zukunft wird es deutlich mehr ältere als jüngere Menschen geben. Viele Betriebe sind auf diese Veränderungen nicht vorbereitet, da bisher zu wenig Erfahrung mit der Förderung von Arbeitsfähigkeit bis ins höhere Erwerbsalter gesammelt wurde. Um die Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmer:innen auf der betrieblichen Ebene präventiv zu fördern, braucht es einen integrierten systematischen Managementansatz, auch genannt Alter(n)smanagement oder Age Management.
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