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Dein Kollektivvertrag

Wir verhandeln faire Arbeitsbedingungen

Die Gewerkschaft vida verhandelt mit den Arbeitgeber:innen über 150 Kollektivverträge für verschiedene Berufsgruppen. Nur mit dem Kollektivvertrag gibt es für dich: 

  • Lohn- und Gehaltserhöhungen
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • kürzere Arbeitszeiten und zusätzliche Freizeit
  • Sonderregelungen, zum Beispiel bei der Bezahlung von Überstunden, Zulagen, Prämien, Reisegebühren oder Taggeldern sowie Schutzbestimmungen bei Kündigung

ACHTUNG: Je mehr Beschäftigte bei der Gewerkschaft sind, desto besser ist unsere Verhandlungsbasis für dich! Und das ist die Voraussetzung für gute Kollektivverträge!

Häufig gestellte Fragen

Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Arbeitnehmer:innenvertretung und Arbeitgeber:innenvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer:innen übernimmt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Fachgewerkschaften wie die vida in Kombination mit der Arbeiterkammer (AK). Die Arbeitgeber:innen werden durch die Wirtschaftskammer, die Industriellenvereinigung und andere Arbeitgeber:innen-Verbände vertreten.  

Zusätzlich zu den Gesetzen bestimmt der Kollektivvertrag die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum Beispiel können Löhne und Gehälter, Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeiten und Freizeitregelungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und andere Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen festgelegt werden. 

Die Kollektivvertragsverhandlungen erfolgen im Regelfall jährlich.

 

WICHTIG: Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast oder du dir nicht sicher bist, ob in deinem Betrieb alles rechtlich korrekt abläuft, wende dich an deine Gewerkschaft vida.

Laut Kollektivvertrag deiner Berufsgruppe wirst du je nach deiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit in eine sogenannte Verwendungsgruppe eingestuft. Diese Verwendungsgruppe bestimmt auch deine Gehaltsstufe. Die Kollektivverträge enthalten in der Regel Beschreibungen aus denen hervorgeht, wie du einzustufen bist. 

Die Einstufung basiert auf verschiedenen Kriterien wie Ausbildung, Vordienstzeiten und Berufserfahrung, Verantwortungsbereich sowie spezifischen Fähigkeiten.

Anrechnung von Vordienstzeiten: Als Vordienstzeiten gelten zum Beispiel gleiche und ähnliche Tätigkeiten bei anderen Arbeitgeber:innen, aber auch Schulzeiten können gewertet werden. Informiere deine:n Arbeitgeber:in über deine Vordienstzeiten und weise diese auch nach. Manche Kollektivverträge sehen eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstzeiten bekannt gegeben werden müssen. Bist du zu spät dran, muss dein:e Arbeitgeber:in sie möglicherweise nicht berücksichtigen.

 

WICHTIG: Achte bereits vor Vertragsunterzeichnung auf die richtige Einstufung. 

Wenn du falsch eingestuft wirst, kannst du eine Richtigstellung verlangen und das höhere Entgelt entsprechend deines Kollektivvertrags bei deinem oder deiner Arbeitgeber:in einfordern. Wir schauen uns das Problem mit dir an und besprechen gemeinsam die beste Vorgehensweise. 

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