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KV-Abschluss BARS

Der BARS-Kollektivvertrag für Beschäftigte der Berufsvereinigung von Arbeitgeber:innen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen konnte mitte Februar abgeschlossen werden. Er bringt Lohn- und Gehaltserhöhungen zwischen 3,3 und 4 Prozent.

KV Verhandlung

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Der neue BARS-KV gilt ab 1. Jänner 2025 für rund 800 Beschäftigte bei der  Berufsvereinigung von Arbeitgeber:innen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen. Er bringt eine Anhebung der Löhne und Gehälter zwischen 3,3 und 4 Prozent. Diese betrifft alle Gehaltsgruppen, inklusive Lehrlinge und Rufbereitschaft.

Klarheit für Lehrlinge und Ferialpraktikant:innen

Lehrlinge profitieren ebenfalls von den Neuerungen: Wer eine „Lehre mit Matura“ absolviert, hat nun Anspruch auf bis zu zehn bezahlte Freistellungstage zur Prüfungsvorbereitung. Für Ferialpraktikant:innen wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen: Sie dürfen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr maximal zwei Monate pro Jahr arbeiten und werden nach dem Entgelt des zweiten Lehrjahres bezahlt.

Weitere Verbesserungen

Die Anrechnung von Vordienstzeiten wird großzügiger gestaltet. Fachlich relevante Zeiten können jetzt bis zu 15 Jahre berücksichtigt werden. Weitere Anpassungen betreffen die Erhöhung des Kilometergeldes auf die neue gesetzliche Höhe.

Wir setzen uns für alle Beschäftigten in den Sozialen Diensten ein.

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