KV-Verhandlungen VkA (ehemals Caritas)
Für die Beschäftigten bei der Caritas und anderen karitativen Organisationen konnte ein KV-Abschluss erzielt werden.
KV Verhandlung
KV Abschluss
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der karitativen Arbeitgeber:innen, ehemals Caritas, kamen bei der zweiten Runde am Mittwoch zu einem Abschluss. Die Gewerkschaften vida und GPA erreichten ein Lohn- und Gehaltsplus von 4 Prozent. Auch die Zulagen und Zuschläge steigen um 4 Prozent. Zudem wurde eine weitere wichtige Forderung erfüllt: Für 2025 gibt es einen Zusatz-Kollektivvertrag, der den Pflegezuschuss für Menschen im Behindertenbereich regelt.
Verbesserungen im Rahmenrecht
Hinzu kommen rahmenrechtliche Verbesserungen, wie etwa ein leichterer Zugang zur Stundenerhöhung für Teilzeitbeschäftigte und eine Verlängerung der Gleitzeitperiode auf sechs Monate, bzw. in Sonderfällen auch bis zu zwölf Monate. Auch die Definition des Flexibilitätszuschlags wurde zugunsten der Beschäftigten überarbeitet.
Ausgangslage
In den aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen VkA (ehemals Caritas) setzen wir uns gemeinsam mit der Gewerkschaft GPA für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen ein.
Die erste Verhandlungsrunde fand am 8. November statt. Zu dem Termin haben sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gegenseitig die Forderungen übergeben und bereits einzelne Punkte diskutiert.
Was wir fordern:
- Mehr Geld
Die Reallöhne und -Gehälter müssen über den Anteil der Inflation steigen, besonders für niedrige Einkommen. Bei Zulagen und Zuschläge fordern wir eine Erhöhung um 20 Prozent. Überdies soll der Pflegezuschusses fest im Kollektivvertrag verankert werden. Dieser Zuschuss entlastet insbesondere jene, die im Pflege- und Sozialbereich tätig sind und spezielle Schulungen absolviert haben.
- Mehr Freizeit
Um die Arbeitsbelastungen zu reduzieren, streben wir die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich – an. Zudem möchten vida und GPA den Urlaubsanspruch ab 2025 um eine zusätzliche Woche erweitern, was auch Beschäftigten zugutekäme, die bereits eine sechste Urlaubswoche haben.
- Bessere Rahmenbedingungen
Als Anerkennung der besonderen Belastungen unserer Kolleg:innen fordern wir eine SEG-Zulage in Höhe von 240 Euro für Tätigkeiten, die unmittelbaren Kontakt mit Klient:innen oder körperliche bzw. psychische Erschwernisse beinhalten.
- Flexibilitäts- und Bereitschaftszuschläge
Wir setzen uns auch für einen Flexibilitätszuschlag bei kurzfristigen Dienstübernahmen ein. Ein zusätzlicher Vertretungszuschlag soll zudem die Belastungen durch erhöhte Bereitschaft kompensieren.