KV-Abschluss Ordensspitäler Österreich
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Ordenskrankenhäuser Österreichs führten in der fünften Runde zu einem erfolgreichen Abschluss. Die Beschäftigten erhalten um 2,9 Prozent höhere Löhne, Zulagen und Gehälter. Hinzu kommen weitere Verbesserungen.
KV Verhandlung
Die Verhandlungen um den Kollektivvertrag (KV) Ordenskrankenhäuser Österreich sind abgeschlossen. Gewerkschaftsmitglieder haben dem Verhandlungsergebnis in einer Abstimmung, die bis 26. Februar lief, mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. "Wir konnten uns mit den Arbeitgebern auf ein gutes Paket einigen", so das erste Fazit von vida-Verhandlerin Farije Selimi. Ihr war es ein wesentliches Anliegen, höhere Entlohnung zu erreichen, damit die Kaufkraft der Beschäftigten erhalten bleibt. Mit einer Erhöhung von 2,9 Prozent auf Löhne, Gehälter und Zulagen, die die rollierende Inflation abdeckt, ist dies gelungen. Für vida-Verhandler Johannes Wölflingseder ist die Einigung auf ein sogenanntes Jobticket ein besonderer Erfolg. Damit gemeint ist ein monatlicher Mobilitätszuschuss für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kernpunkte des neuen Kollektivvertrags
- Erhöhung der Löhne, Gehälter und Zulagen um 2,9 % zur Abdeckung der rollierenden Inflation von 2,9 %.
- Jobticket für die Wiener Häuser auf Antrag ab 01.04.2025 - ab der Geringfügigkeitsgrenze und unter 30 Stunden Beschäftigungsausmaß aliquot.
- Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes für Teilzeit-Mitarbeiter:innen auf zwei Monate. Das bedeutet, Mehrstunden kommen schneller zur Auszahlung.
- Prüfungsgebühr: Arbeitgeber zahlen einmalig die Prüfungsgebühr für Lehrlinge, Fachärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Psychotherapeut:innen und klinische Psycholog:innen.
- Erhöhung der GSI/SEG-Zulage für Sterilisationskräfte sowie OP-Assistent:innen von derzeit 262,89 € auf 372,25 €.
- Schaffung einer Zulage für Pflegefachassistenz: Pflegefachassistent:innen sollen in bestimmten Abteilungen (§ 64 GuKG-Ausbildung) eine Zulage von 60 Euro erhalten.
- Verbesserung für Pflegepädagog:innen: Pflegepädagog:innen sollen der Pflege zugeordnet werden und dadurch einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche erhalten.
- Verbesserung für Führungskräfte: Für Führungskräfte und Koordinator:innen sollen Zulagen geschaffen werden.
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