Nein. Wenn du zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen wirst, hast du besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Voraussetzung dafür ist, dass du deine:n Arbeitgeber:in sofort darüber in Kenntnis setzt. Ab diesem Zeitpunkt kann in der Regel das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes von deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in nicht gelöst werden.
Wirst du während der Weiterverwendungszeit einberufen, wird diese für die Dauer deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen.
Die Arbeit muss innerhalb von 6 Werktagen nach dem Ende des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes wieder aufgenommen werden. Sonst stellt das für deine:n Arbeitgeber:in einen Entlassungsgrund dar.