Du musst die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dich beim Arbeitsmarktservice als lehrstellensuchend melden.
Es gibt die Möglichkeit, dass du deine Lehre auch ohne einen Lehrvertrag bei einem Unternehmen zu haben, absolvieren kannst. Du hast dann einen Vertrag mit der Schulungseinrichtung und lernst dort die Fähigkeiten, die du brauchst, um erfolgreich deinen Lehrabschluss machen zu können.
Voraussetzung für die Absolvierung einer überbetrieblichen Lehre ist, dass du deinen Pflichtschulabschluss gemacht hast und du trotz bemühter Lehrstellensuche keine bzw. keine neue Lehrstelle finden konntest.
Ja. Ziel der überbetrieblichen Lehre ist es, dir obwohl du keine Lehrstelle finden konntest, eine Ausbildung in dem jeweiligen Lehrberuf zu ermöglichen. Solltest du während der Ausbildung einen Betrieb finden, der dich übernimmt, kannst und sollst du deine Lehre dort abschließen.
Nein. Solltest du während der Ausbildung keinen Betrieb finden, kannst du auch in der Schulungseinrichtung den praktischen Teil lernen und die Lehrabschlussprüfungen im Rahmen der überbetrieblichen Lehre zu Ende machen. Du giltst als Lehrling und bist Lehrlingen, die ihre Ausbildung in einem Betrieb machen, rechtlich gleichgestellt.
Du bekommst keinen Lohn, sondern eine Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsmarktservice ausgezahlt. Diese beträgt für das erste und zweite Lehrjahr € 385,50 pro Monat und ab dem dritten Lehrjahr € 890,70 pro Monat (Stand 07/2024).
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