Ja, du hast einen erhöhten Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass dein:e Arbeitgeber:in vor einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen muss. Dieser Ausschuss ist bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministerum Services eingerichtet und kann in besonderen Ausnahmefällen diese Zustimmung erteilen. Im Falle einer Zustimmung kann die Kündigung aber erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsverfahrens von deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in ausgesprochen werden.
Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung ist rechtsunwirksam, wenn der Behindertenausschuss nicht ausnahmsweise nachträglich die Zustimmung erteilt.