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Jugendvertrauensrat

Sei laut für deine Kolleg:innen und gründe einen Jugendvertrauensrat (JVR)!

Der JVR hat immer ein offenes Ohr für die Lehrlinge in einem Betrieb und setzt sich für ihre Interessen ein. Denn viele Entscheidungen betreffen auch die Jugendlichen.

Häufig gestellte Fragen

Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge. Er setzt sich bei der Betriebsleitung für die Anliegen der Lehrlinge ein. Er hat ein offenes Ohr und berät die Lehrlinge jederzeit ganz persönlich. 

Oft werden in Betrieben Entscheidungen getroffen, die auch die Jugendlichen betreffen. Nur wenn sich der Jugendvertrauensrat einmischt und den Standpunkt der Lehrlinge einbringt, können Lösungen gefunden werden, die auch für die Lehrlinge in Ordnung sind.

Meistens arbeitet der Jugendvertrauensrat eng mit dem Betriebsrat zusammen.

Es kommt zu einem Streit, jemand behandelt dich ungerecht, oder du hast etwas gesehen, das nicht für deine Augen bestimmt war? Und schon ist es da: das schlechte Bauchgefühl, die Angst vor dem nächsten Arbeitstag. Was tun? Du bist nicht alleine!

Jede:r Vorgesetzte sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und handeln, falls du ungerecht behandelt wirst.

Wenn es in deinem Betrieb einen Jugendvertrauensrat gibt, dann suche mit ihm das Gespräch. Sollte das auch nicht möglich sein, dann kannst du jederzeit zum Betriebsrat gehen.

Gibt es weder Jugendvertrauensrat noch Betriebsrat, wende dich an die vida Jugend!

WICHTIG: Dokumentiere, was dir passiert ist. So können Menschen, die dir helfen, das Problem oder die Situation besser verstehen. Wenn es dir zu viel wird, oder die Unterstützung in der Arbeit bzw. in deiner Familie nicht ausreicht, finden wir gemeinsam mit dir eine Lösung.

Wenn in deinem Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen* beschäftigt sind, kann ein Jugendvertrauensrat gewählt werden. So werden ihre besonderen Interessen vertreten. 

*Jugendliche Arbeitnehmer:innen sind alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.

Jugendvertrauensrät:in wirst du, wenn du bei der entsprechenden Wahl gewählt wirst. Um kandidieren zu können darfst du am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und musst seit sechs Monaten oder länger im Betrieb beschäftigt sein

Wenn du ein offenes Ohr für die anderen Lehrlinge im Betrieb hast und du dir vorstellen kannst, dich für ihre Interessen einzusetzen, bist du genau richtig! 

Du möchtest einen Jugendvertrauensrat gründen und brauchst mehr Infos?

Melde dich bei uns in der vida Jugend. Wir helfen dir weiter!

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die Lehre für dich zusammengefasst: 

Du möchtest dich für die Rechte deiner Kolleg:innen stark machen? 

Wir helfen dir dabei! 

Gewerkschaft vida Jugendabteilung