Wenn in deinem Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen* beschäftigt sind, kann ein Jugendvertrauensrat gewählt werden. So werden ihre besonderen Interessen vertreten.
*Jugendliche Arbeitnehmer:innen sind alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.