Kollektivverträge
Darin findest du die wichtigsten Rahmenbedingungen deiner Branche.
Damit die Rechte eurer Kolleg:innen vor Ort eingehalten werden, unterstützen wir Betriebsräte und Jugendvertrauensräte bei der Arbeit im Betrieb.
Darin findest du die wichtigsten Rahmenbedingungen deiner Branche.
Wir unterstützen dich in der Betriebsratsarbeit.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, ist deine erste Anlaufstelle für dich als Betriebsrät:in dein zuständiges Landessekretariat.
Mit der ÖGB-Aufsichtsratsversicherung erhältst du kostenlosen Versicherungsschutz für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Denn Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen im Aufsichtsrat heißt auch Mitverantwortung.
Arbeitnehmervertreter:innen, die in den Aufsichtsrat entsandt wurden, sind vor eventuellen Schadensersatzansprüchen abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt € 200.000 pro versicherter Person bzw. € 2 Mio pro Versicherungsfall. Es besteht kein Selbstbehalt.
Betriebsrät:innen, die Gewerkschaftsmitglied sind und eine Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat vorgenommen haben.
Bitte schick das ausgefüllte Formular an deine vida-Landesorganisation.
Wir unterstützen dich bei schwierigen Entscheidungen oder großen betrieblichen Änderungen. Melde dich bei deiner vida-Landesorganisation – bei Bedarf stellen wir auch Kontakt zu unseren vida-Wirtschafts-Expert:innen her.
Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nichtsdestotrotz ist dir für die Betriebsratsarbeit die „Freizeit” zu gewähren, die du für die Erfüllung der Aufgaben brauchst. Als solche Aufgaben gelten zum Beispiel:
Innerhalb deiner fünfjährigen Funktionsperiode als Betriebsrät:in hast du außerdem Anspruch auf 3 Wochen und 3 Tage Bildungsfreistellung.
Hat der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 150 Mitarbeiter:innen, ist es möglich, Betriebsratsmitglieder komplett von der beruflichen Tätigkeit freizustellen. Diese können dann ausschließlich im Betriebsrat tätig sein.
Ein wesentlicher Vorteil für Mitglieder eines Betriebsrates ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser ist notwendig, um die Arbeitnehmer:innenvertretung innerhalb eines Betriebs sicherzustellen, auch wenn es zu Konflikten mit dem bzw. der Chef:in kommt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich ein Betriebsrat „alles erlauben" kann. Betriebsratsmitglieder können aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes gekündigt oder entlassen werden.
Zur Erfüllung deiner Betriebsratsaufgaben werden dir nach ArbVG einige Ansprüche und Rechte gewährt. Du hast Anspruch auf:
Deinen Rechten als Betriebsratsmitglied stehen auch Pflichten gegenüber:
Ja. Während einer Funktionsperiode haben alle Betriebsratsmitglieder Anspruch auf drei Wochen und drei Tage Bildungsfreistellung.
Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen erweitert werden.
In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten besteht für diese drei Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
WICHTIG: Der Betriebsrat muss die Betriebsinhaber:innen mindestens vier Wochen vor Beginn der Schulung informieren und mit ihnen den Zeitpunkt der Schulung vereinbaren.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, melde dich bei unseren Expert:innen in den Landessekretariaten! Wir helfen dir weiter.
Die Expert:innen in den Landesorganisationen unterstützen dich beim Vorbereiten, Verhandeln bzw. Abschließen von Betriebsvereinbarungen. Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast!
Gemeinsam mit dem "Tatort Arbeitsplatz"-Team haben wir für dich bereits zwei mögliche Betriebsvereinbarungen vorbereitet:
Im vida Informationssystem für Funktionär:innen (vif) kannst du abfragen, welche Beschäftigten in deinem Betrieb gewerkschaftlich organisiert oder in deiner Region/Ortsgruppe Mitglied sind.
Du kannst auch das von dir neu geworbene vida-Mitglied schnell mit allen erforderlichen Daten und Mitgliedsanmeldung im vif anlegen und sofort an die vida-Landesorganisation übermitteln.
Wer kann vif-Nutzer:in werden?
Du kannst als Betriebsratsvorsitzende:r oder Regions-/Ortsgruppenfunktionär:in einen Zugang erhalten.
Wie beantrage ich den vif-Zugang?
Fülle das untenstehende Beantragungs-Formular aus und schicke es unterschrieben an deine vida-Landesorganisation. Deine persönlichen Zugangsdaten werden dir dann per E-Mail zugeschickt.