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Betriebsratsarbeit

Für einen starken Betriebsrat

Damit die Rechte eurer Kolleg:innen vor Ort eingehalten werden, unterstützen wir Betriebsräte und Jugendvertrauensräte bei der Arbeit im Betrieb. 

Kollektivverträge

Darin findest du die wichtigsten Rahmenbedingungen deiner Branche. 

Du hast Fragen?

Wir unterstützen dich in der Betriebsratsarbeit. 

Häufig gestellte Fragen 

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, ist deine erste Anlaufstelle für dich als Betriebsrät:in dein zuständiges Landessekretariat.  

Verschaff dir hier einen Überblick über die vida Serviceleistungen für dich:

vida Serviceleistungen für Betriebsrät:innen, Behindertenvertrauenspersonen und Jugendvertrauensrät:innen
vida Serviceleistungen für Betriebsrät:innen, Behindertenvertrauenspersonen und Jugendvertrauensrät:innen
Download (PDF, 5 MB)

Gut geschützt im Aufsichtsrat

Mit der ÖGB-Aufsichtsratsversicherung erhältst du kostenlosen Versicherungsschutz für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Denn Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen im Aufsichtsrat heißt auch Mitverantwortung. 

Arbeitnehmervertreter:innen, die in den Aufsichtsrat entsandt wurden, sind vor eventuellen Schadensersatzansprüchen abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt € 200.000 pro versicherter Person bzw. € 2 Mio pro Versicherungsfall. Es besteht kein Selbstbehalt. 

Wer fällt unter den Versicherungsschutz?

Betriebsrät:innen, die Gewerkschaftsmitglied sind und eine Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat vorgenommen haben.

Bitte schick das ausgefüllte Formular an deine vida-Landesorganisation

Du bist im Aufsichtsrat und benötigst Beratung? 

Wir unterstützen dich bei schwierigen Entscheidungen oder großen betrieblichen Änderungen. Melde dich bei deiner vida-Landesorganisation – bei Bedarf stellen wir auch Kontakt zu unseren vida-Wirtschafts-Expert:innen her. 

Rechte und Pflichten

Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nichtsdestotrotz ist dir für die Betriebsratsarbeit die „Freizeit” zu gewähren, die du für die Erfüllung der Aufgaben brauchst. Als solche Aufgaben gelten zum Beispiel:

  • Abhalten von Betriebsratssitzungen
  • Vorbereiten und Durchführen von Betriebsversammlungen
  • Vertreten von Kolleg:innen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Einholen von Auskünften bei überbetrieblichen Interessenvertretung – zum Beispiel Gewerkschaft oder Arbeiterkammer
  • Prüfen von Arbeitsbedingungen
  • Beratung von Arbeitnehmer:innen 

Innerhalb deiner fünfjährigen Funktionsperiode als Betriebsrät:in hast du außerdem Anspruch auf 3 Wochen und 3 Tage Bildungsfreistellung

Hat der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 150 Mitarbeiter:innen, ist es möglich, Betriebsratsmitglieder komplett von der beruflichen Tätigkeit freizustellen. Diese können dann ausschließlich im Betriebsrat tätig sein. 

Ein wesentlicher Vorteil für Mitglieder eines Betriebsrates ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser ist notwendig, um die Arbeitnehmer:innenvertretung innerhalb eines Betriebs sicherzustellen, auch wenn es zu Konflikten mit dem bzw. der Chef:in kommt. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich ein Betriebsrat „alles erlauben" kann. Betriebsratsmitglieder können aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes gekündigt oder entlassen werden.  

Zur Erfüllung deiner Betriebsratsaufgaben werden dir nach ArbVG einige Ansprüche und Rechte gewährt. Du hast Anspruch auf:

  • Freizeit von der Arbeitsleistung
  • Qualifikation
  • Entgelt
  • Weisungsungebundenheit
  • Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Beistellung von Sacherfordernissen

Deine weiteren Rechte umfassen zum Beispiel

  • Schutz gegen willkürliche Versetzungen: Als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin bist du über jede geplante Versetzung zu informieren. Tritt durch eine Versetzung eine Verschlechterung ein, so kann sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betriebsrät:innen durchgeführt werden.
  • Informations- und Beratungsrecht: Die Unternehmensleitung muss dich über die laufenden Angelegenheiten, die Grundsätze der Betriebsführung und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung verpflichtend informieren. In wichtigen Angelegenheiten können Vertreter:innen der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beigezogen werden.
  • Informationsrechte und Mitwirkung bei der Einstellung von neuen Arbeitnehmer:innen: Als Betriebsrat oder Betriebsrätin musst du vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter:innen verständigt werden. Auf das Verlangen des Betriebsratsgremiums hin ist eine besondere Beratung durchzuführen. Durch diese Regelung ist es den Betriebsrät:innen von Anfang an möglich, günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
  • Informations- und Überwachungsrechte von personenbezogenen Arbeitnehmer:innendaten: Arbeitgeber:innen müssen dich informieren, welche personenbezogenen Daten sie über die Arbeitnehmer:innen automationsunterstützt aufzeichnen.
  • Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Die Arbeitgeber:innen müssen dich über die wirtschaftliche Lage einschließlich der finanziellen Lage des Betriebes sowie über deren voraussichtlicher Entwicklung, über Art und Umfang der Erzeugung, Auftragsstand, dem mengen- und wertmäßigen Absatz, die Investitionsvorhaben sowie über sonstige geplante Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes informieren. Auf Wunsch des Betriebsratsgremiums müssen die Arbeitgeber:innen auch darüber beraten.
  • Umstrukturierungsmaßnahmen: Dein:e Arbeitgeber:in muss dich über Umstrukturierungsmaßnahmen rechtzeitig informieren, damit du die Möglichkeit hast, die Maßnahmen eingehend zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben. Auf Verlangen haben die Arbeitgeber:innen mit dem Betriebsrat Beratungen über die geplanten Maßnahmen durchzuführen. In Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmer:nnen kann der Betriebsrat einen Sozialplan mit den Arbeitgeber:innen abschließen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet die Schlichtungsstelle.

Deinen Rechten als Betriebsratsmitglied stehen auch Pflichten gegenüber:

  • Friedenspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Kooperationspflicht
  • Interessenswahrnehmungspflicht

Ja. Während einer Funktionsperiode haben alle Betriebsratsmitglieder Anspruch auf drei Wochen und drei Tage Bildungsfreistellung

Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen erweitert werden. 

In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten besteht für diese drei Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

WICHTIG: Der Betriebsrat muss die Betriebsinhaber:innen mindestens vier Wochen vor Be­ginn der Schulung informieren und mit ihnen den Zeitpunkt der Schulung ver­ein­bar­en.

Wissens- und Informationsquellen 

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, melde dich bei unseren Expert:innen in den Landessekretariaten! Wir helfen dir weiter. 

Die Expert:innen in den Landesorganisationen unterstützen dich beim Vorbereiten, Verhandeln bzw. Abschließen von Betriebsvereinbarungen. Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast!

Im vida Informationssystem für Funktionär:innen (vif) kannst du abfragen, welche Beschäftigten in deinem Betrieb gewerkschaftlich organisiert oder in deiner Region/Ortsgruppe Mitglied sind. 

Du kannst auch das von dir neu geworbene vida-Mitglied schnell mit allen erforderlichen Daten und Mitgliedsanmeldung im vif anlegen und sofort an die vida-Landesorganisation übermitteln. 

Wer kann vif-Nutzer:in werden?
Du kannst als Betriebsratsvorsitzende:r oder Regions-/Ortsgruppenfunktionär:in einen Zugang erhalten.

Wie beantrage ich den vif-Zugang?
Fülle das untenstehende Beantragungs-Formular aus und schicke es unterschrieben an deine vida-Landesorganisation. Deine persönlichen Zugangsdaten werden dir dann per E-Mail zugeschickt. 

Visitenkarten für Funktionär:innen