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Mitglied werden

Gestapelte Hände

Gemeinsam sind wir stärker

Durch deine Mitgliedschaft stärkst du dich und deine Gewerkschaft vida als Interessensvertretung für Beschäftigte aus dem Verkehrs- und Dienstleistungsbereich.

Gemeinsam machen wir Druck, damit eine echte Entlastung bei dir ankommt! 
Dafür brauchen wir dich. Denn mit jedem neuen Mitglied wirst auch du stärker!

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Häufig gestellte Fragen

Wir kämpfen für dich

Von der Lehre bis zur Pension machen wir uns für dich stark. Wir kämpfen für deine Rechte und vertreten deine Interessen. Für dich heißt das: 

  • mehr Geld
  • mehr Freizeit
  • mehr soziale Sicherheit
  • mehr Gerechtigkeit
  • mehr Schutz
  • mehr Stärke
  • mehr Vielfalt
  • mehr Solidarität

Noch mehr Vorteile für dich findest du hier.

Wir sind nicht nur Expert:innen für deine Branche, mit einer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft hast du viele persönliche Vorteile

Aber es geht um mehr: Denn Gewerkschaften basieren auf dem Prinzip der Solidarität. Das heißt, je mehr Mitglieder, desto mehr Gewicht hat eine Gewerkschaft. So kann die Gewerkschaft deine Interessen als Arbeitnehmer:in vertreten und verhandelt auch deinen Kollektivvertrag.

Ja, auch die Arbeiterkammer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen. Alle unselbstständig Beschäftigten sind gesetzlich bei der Arbeiterkammer Mitglied. Die Arbeiterkammer vertritt in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Vielen, bietet umfassende Beratung und Vertretung beim Arbeitsrecht und engagiert sich im Konsumentenschutz.

Die Gewerkschaften hingegen sind freiwillige Zusammenschlüsse. Um die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, können Gewerkschaften auch zu Streiks aufrufen. Gewerkschaften sind deshalb die Kampforganisationen der Arbeitnehmer:innen.

WICHTIG: Im Falle eines Streiks sind Gewerkschaftsmitglieder mit einer Streik- und Aussperrungsunterstützung  abgesichert.

Darüber hinaus unterstützt die Gewerkschaft Arbeitnehmer:innen bei Problemen im Job. Wenn beispielsweise Überstunden nicht bezahlt werden oder Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung auftreten, können sich Mitglieder an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft schützt vor Benachteiligungen und Ausbeutung und vertritt ihre Mitglieder, wenn nötig, auch vor Gericht. 

Bei uns kannst du mitmachen, mitreden, mitbestimmen.

Hast du Lust darauf?

Die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft vida beträgt nur 1 % deines Bruttoeinkommens. Der genaue Betrag wird dir vor Abschluss deiner Anmeldung im Anmeldeformular angezeigt. 

Umgerechnet auf deine Arbeitszeit sind das bei einer 40-Stunden-Woche 4 Minuten und 48 Sekunden täglich, die du für den Gewerkschaftsbeitrag aufwendest. Geringere Beiträge gelten zum Beispiel für Pensionist:innen, Arbeitslose und Bezieher:innen von Krankengeld.

Übrigens, den Mitgliedsbeitrag kannst du in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd.

Du bezahlst keinen Mitgliedsbeitrag in Karenz, im Präsenz- oder Zivildienst, im freiwilligen sozialen Jahr oder bei Krankheit ohne Entgeltfortzahlung. Die beitragsfreien Zeiten werden dir angerechnet, wenn du davor bereits mindestens 6 Monate Mitglied warst. 

Vollbeiträge

  • Vollzeitbeschäftigte: 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn
  • Teilzeitbeschäftigte: 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn
  • Geringfügig Beschäftigte: 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn
  • Lehrlinge: 1 % vom Lehrlingseinkommen
  • Schüler:innen Gesundheitsberufe: 1 % von Taschengeld/Entschädigung
  • Freie Dienstnehmer:innen (z.B. Fahrradbot:innen): € 10,00*
  • Neue Selbstständige: 1 % vom steuerpflichtigen Einkommen – mindestens € 3,50
  • Pensionist:innen: € 8,50**
  • Rehageldbezieher:innen: € 8,50**

*Wenn du Fahrradbot:in oder freie:r Dienstnehmer:in bist, wähle im Zuge deiner Anmeldung im Feld Art der Beschäftigung „Sonstiges“ aus und trage bei monatl. Bruttogehalt in € den Betrag 10 Euro ein*.

**Stand 2024, jährliche Beitragsanpassung um die durchschn. Pensionserhöhung

Anerkennungsbeiträge

  • Arbeitslose: € 2,35
  • Pensionist:innen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz: € 3,00
  • Anschlussmitglieder: € 3,00
  • Zweitmitglieder: mindestens € 3,50
  • Sonder-/Gastmitglieder: mindestens € 10,00
  • Student:innen und Schüler:innen: € 0,70

Beitragsfreie Zeiten

  • Mutterschutz/Elternkarenz
  • Bildungs-/Familienhospizkarenz
  • Präsenz-/Zivildienst
  • Krankheit ohne Entgeltfortzahlung
  • Freiwilliges Soziales Jahr

Beitragsfreie Zeiten werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn davor eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.

Der Mitgliedsbeitrag kann per Gehalts-/Lohnabzug in Betrieben bzw. über eine SEPA-Lastschrift eingehoben werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzbar und wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Logge dich auf der vida-Website ein, um die Finanzamtsbestätigung herunterzuladen. 

Du bist in jedem Monat Mitglied, in dem du deinen Mitgliedsbeitrag bezahlst.  

ACHTUNG: Je länger du dabei bist, desto mehr Vorteile genießt du als Mitglied bei der Gewerkschaft vida. Nach 6 Monaten Mitgliedschaft bekommst du zum Beispiel vollen Rechtsschutz. Also, Mitglied sein lohnt sich! 

Grundsätzlich gilt: Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Schicke uns ein E-Mail an info@vida.at oder wende dich an deine zuständige vida-Landesorganisation. Du zahlst dann ab dem Folgemonat keinen Mitgliedsbeitrag mehr.

ACHTUNG: Natürlich respektieren wir die Entscheidung, eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft vida zu kündigen. Bevor du diesen Schritt machst, möchten wir dich aber darauf hinweisen, was ein Austritt bedeutet.

  1. Deine Gewerkschaft ist nur stark, wenn sie viele Mitglieder hat. Je mehr Mitglieder wir haben, desto stärker können wir zum Beispiel für jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen kämpfen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft wirkt diesem Ziel entgegen und erschwert Verhandlungen mit den Arbeitgeber:innen.
  2. Auch du persönlich profitierst von den Leistungen der Gewerkschaft vida, die es nur exklusiv für unsere Mitglieder gibt – unter anderem von Rechtsschutz, einer Berufshaftpflicht-Versicherung und finanziellen Unterstützungsleistungen, zum Beispiel im Falle eines Streiks. Diese Vorteile gelten aber nur bei einer aktiven Mitgliedschaft. Nach Kündigung deiner Mitgliedschaft hast du keinen Anspruch mehr auf diese.

Wir hoffen sehr, dass wir dich mit unserer Arbeit davon überzeugen können, Mitglied in deiner Gewerkschaft vida zu bleiben! Melde dich bei uns, wenn du noch weitere Fragen hast.

Solltest du dich trotzdem für das Ende deiner Mitgliedschaft entscheiden, kannst du uns auch ein Löschbegehren schicken. Wir löschen dann deine Daten aus unserem System.

Nein, Arbeitgeber:innen werden von den Gewerkschaften nicht über eine Mitgliedschaft ihrer Beschäftigten informiert. Den Arbeitgeber:innen ist es sogar verboten, Arbeitnehmer:innen nach einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu fragen. Sollte diese Frage trotzdem gestellt werden, müssen Arbeitnehmer:innen nicht oder nicht wahrheitsgemäß antworten.

Du hast noch Fragen? 

Wir helfen dir weiter.