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Das neue Pensionskonto ist die Berechnungsgrundlage für die Pension. Pensionen bleiben weiterhin umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die aktiv im Erwerbsleben stehende Generation durch ihre Beitragsleistung einen erheblichen Teil der für die Pensionsfinanzierung notwendigen Mittel aufbringt.

Das Pensionskonto gilt für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden

Hast du bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben, hast du eine Kontoerstgutschrift erhalten. Sie bildet das „Startkapital“ für das neue Pensionskonto und berücksichtigt alle Pensionszeiten, die du in Österreich bis 31. Dezember 2013 erworben hast.

Hast du erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben, sind deine Pensionsansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert. 

Die Kontoerstgutschrift gilt für dich, wenn du ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurdest und vor 2005 Versicherungszeiten erworben hast.  

Aus deinen Versicherungszeiten bis Ende 2013 wurde eine Kontoerstgutschrift gebildet und ins neue Pensionskonto überführt. Für Versicherungszeiten ab 2014 werden jährlich Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen. Die Gesamtgutschrift setzt sich aus allen Gutschriften zusammen. Diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt deinen aktuellen Pensionswert, d.h. deine monatliche Bruttopension. Dies wäre der Betrag der Pension, wenn keine weiteren Pensionszeiten mehr erworben werden. Steuer und Krankenversicherungsbeiträge sind davon noch nicht abgezogen.

Bei Fragen zum Pensionskonto wende dich an die Pensionskonto-Hotline der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) unter 050303-87000

Du kannst die Versicherungszeiten jederzeit nachmelden. Die Kontoerstgutschrift wird dann neu berechnet. Am besten lässt du die Auswirkungen der Nachmeldung im Vorhinein von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) prüfen, damit es zu keinen Nachteilen für dich kommt. 

Deine Kindererziehungszeiten scheinen nicht im Versicherungsdatenauszug auf? Melde dich so rasch wie möglich bei der Pensionsversicherungsanstalt! Fehlende Zeiten bedeuten nämlich: Deine Pension fällt geringer aus.

Ja, du kannst Schul- und Studienzeiten jederzeit nachkaufen. Das ist zum Beispiel dann interessant, wenn dir wenige Versicherungsmonate bis zum Pensionsantritt fehlen oder du deine Pension erhöhen möchtest. 

Du musst beim Nachkauf mit Kosten in der Höhe von € 1.292,76 pro Monat rechnen. Einen Teil kannst du dir über die Arbeitnehmer:innenveranlagung wieder zurückholen.

Fordere deine Beitragsgrundlagen zunächst bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an. Das geht ganz formlos, auch per Telefon oder Mail. 

Du kannst deine Beitragsgrundlagen auch im elektronischen Pensionskonto einsehen und überprüfen. Dazu brauchst du die ID Austria oder deine Zugangsdaten zu FinanzOnline

Die Beitragsgrundlagen müssen mit deinem jeweiligen Bruttoeinkommen übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein, hat dich dein:e Arbeitgeber:in möglicherweise nicht oder falsch angemeldet.

 

Um deine Beitragszeiten zu überprüfen, brauchst du eine detaillierte Aufstellung der Versicherungszeiten (= Versicherungsdatenauszug). Einen Versicherungsdatenauszug kannst du beim zuständigen Pensionsversicherungsträger schriftlich (= auch per E-Mail), telefonisch oder persönlich anfordern.

Für unrichtige Beitragsgrundlagen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig. Gib den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich bekannt. Am besten lieferst du auch einen Nachweis, zum Beispiel Lohnzettel oder Kontoauszüge. 

Wenn bei dir Zeiten fehlen oder falsch gemeldet sind, wende dich persönlich oder schriftlich an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).  

Wenn deine Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen korrekt sind, kannst du davon ausgehen, dass auch deine Kontoerstgutschrift richtig berechnet ist. Die Pensionsversicherungsträger setzen für die Berechnung ein geprüftes Programm ein. 

Wenn du genauere Informationen über die Berechnung der Kontoerstgutschrift wünschst, kannst du die Berechnungsgrundlagen von der Pensionsversicherungsanstalt anfordern. 

Nein. Auf das Pensionskonto werden keine realen Geldbeträge eingezahlt und es zeigt keinen Saldo an. Es weist aus, welchen Pensionswert die bereits geleisteten Pensionsbeiträge nach aktuellem Stand haben.

Auf dem Pensionskonto liegt kein angespartes Guthaben. Es zeigt nur die Leistung aus der Pensionsversicherung, die du bekommen würdest, wenn du bereits eine reguläre Alterspension beantragen könntest.

Die Beiträge, die du in die Pensionsversicherung einzahlst, werden im Umlageverfahren für die Finanzierung von laufenden Pensionsleistungen verwendet. Derzeit Aktive zahlen also für Menschen, die derzeit im Ruhestand sind. Da kein Kapitalstock aufgebaut wird, wird auch kein Geld auf den Kapitalmärkten veranlagt. Das Umlagesystem der gesetzlichen Sozialversicherung hat sich als wesentlich robuster und krisensicherer erwiesen als kapitalmarktgedeckte Versicherungssysteme, die seit der Finanzkrise 2008 nur geringe Erträge und damit niedrige Leistungen erwirtschaftet haben.

Das Pensionskonto enthält kein Sparguthaben. Es gibt lediglich Auskunft über die garantierte Pensionsleistung. Da du Beiträge einzahlst, hast du Anspruch auf eine Pension in gesetzlichem Ausmaß – vorausgesetzt du hast die nötigen Versicherungszeiten und bist bereits im Pensionsalter. 

Ja. Wenn beide Dienstverhältnisse (einzeln oder gemeinsam) die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, werden Pensionsbeiträge fällig.

Nein. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, erwirbst du keine Zeiten in der Pensionsversicherung und auch keine Gutschriften für das Pensionskonto. Du kannst dich jedoch freiwillig selbstversichern. Nähere Informationen dazu erhältst du bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 

Für Zeiten der Kindererziehung erwirbst du bei Erfüllung aller unter Voraussetzungen Beitragszeiten in der Pensionsversicherung. Die Kindererziehungszeit kommt jenem Elternteil zugute, der das Kind überwiegend erzogen hat. 

Auch wenn du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommst, erwirbst du Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung.

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