Die Kontoerstgutschrift gilt für dich, wenn du ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurdest und vor 2005 Versicherungszeiten erworben hast.
Aus deinen Versicherungszeiten bis Ende 2013 wurde eine Kontoerstgutschrift gebildet und ins neue Pensionskonto überführt. Für Versicherungszeiten ab 2014 werden jährlich Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen. Die Gesamtgutschrift setzt sich aus allen Gutschriften zusammen. Diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt deinen aktuellen Pensionswert, d.h. deine monatliche Bruttopension. Dies wäre der Betrag der Pension, wenn keine weiteren Pensionszeiten mehr erworben werden. Steuer und Krankenversicherungsbeiträge sind davon noch nicht abgezogen.