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Gewerkschaft vida Abteilung Pensionist:innen
Die Meldepflicht betrifft dich als Zahlungsempfänger:in. Sie betrifft dich aber auch schon, wenn du einen Pensionierungsantrag gestellt hast und Änderungen eintreten. Meldepflichtige Angaben sind beispielsweise:
ACHTUNG: Wenn bei einer nicht gemeldeten Änderung Zahlungen stattgefunden haben, die nicht gerechtfertigt sind, sind diese grundsätzlich zurückzuerstatten.
Die Meldepflicht ist von einer Belehrung der Versicherungsanstalt abhängig. Es gibt aber kaum die „Ausredemöglichkeit", man habe davon nichts gewusst, denn jede:r Antragsteller:in muss die erfolgten Belehrungen mit seiner oder ihrer Unterschrift auf dem Pensionsantragsformular bestätigen.
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