Überstunden sind gesondert zu bezahlen und zwar mit einem Zuschlag von 50 % auf den Stundenlohn. Mögliche Ausnahmen findest du in deinem Kollektivvertrag.
Im Falle eines Zeitausgleiches steht dir der Zuschlag von 50 % ebenfalls zu. Das heißt, 4 Überstunden = 6 Stunden Zeitausgleich.
Ob Überstunden ausbezahlt oder durch Zeitausgleich abgebaut werden sollen, ist Vereinbarungssache und sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden.