Zum Hauptinhalt wechseln

Überstunden, Ruhezeiten, Urlaub

Überstunden sind nur zulässig für Jugendliche über 16 Jahren, für Vor- und Abschlussarbeiten und höchstens eine halbe Stunde pro Tag, also insgesamt drei Stunden pro Woche. 

Wenn du über 18 Jahre alt bist, gelten für dich die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

TIPP: Schreib dir deine Arbeitszeiten auf! Umso besser können wir, im Fall der Fälle, deine Überstunden und etwaige nicht geleistete Zahlungen errechnen.

Als Überstunde gilt jede Überschreitung der 8-stündigen Tages- oder der 40-stündigen Wochenarbeitszeit. Ausnahme dabei kann
z. B. ein Durchrechnungszeitraum sein, der in deinem Kollektivvertrag festgehalten sein kann, oder Freitag Frühschluss. 

Überstunden sind gesondert zu bezahlen und zwar mit einem Zuschlag von 50 % auf den Stundenlohn. Mögliche Ausnahmen findest du in deinem Kollektivvertrag

Im Falle eines Zeitausgleiches steht dir der Zuschlag von 50 % ebenfalls zu. Das heißt, 4 Überstunden = 6 Stunden Zeitausgleich.

Ob Überstunden ausbezahlt oder durch Zeitausgleich abgebaut werden sollen, ist Vereinbarungssache und sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Die Bezahlung der Überstunden musst du rechtzeitig und meist auch schriftlich einfordern, da Kollektivverträge Verfallsfristen vorsehen.

Wenn du dein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, hast du spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten

Innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn hast du Anspruch auf 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Nur im Gastgewerbe gibt es eine Ausnahme, denn dort muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 Stunden nach Arbeitsende eingehalten werden.

Bist du noch nicht 15 Jahre alt, dann steht dir eine Ruhezeit von 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu.

Solange du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, darfst du nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. 

Ausnahmen zum Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen gibt es z. B. im Gastgewerbe oder im Handel für den 8. Dezember.

Jugendliche dürfen nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten.

Ausnahmen zum Nachtarbeitsverbot gibt es z. B. für Gastgewerbe, Bäckereien oder mehrschichtige Betriebe.

Dir stehen im Jahr 30 Werktage (Montag bis Samstag) bzw. 25 Arbeitstage (Montag bis Freitag) zur Verfügung.

Gib deinen gewünschten Urlaub am besten früh genug bekannt, damit der Betrieb rechtzeitig über deine Abwesenheit Bescheid weiß.

ACHTUNG: Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Urlaub nehmen kannst du in der Regel nur, wenn du dich mit deinem bzw. deiner Vorgesetzten im Vorfeld absprichst. Jugendliche Lehrlinge können verlangen, dass mindestens zwei Wochen ihres Urlaubes zwischen dem 15. Juni und 15. September liegen.

Du hast Fragen? Melde dich bei uns!

Gewerkschaft vida Jugendabteilung