Zum Hauptinhalt wechseln

Lehrvertrag und Lehrlingseinkommen

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt. Der Vertrag wird zwischen dir und dem/der Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen

Der Vertrag enthält zum Beispiel persönliche Daten wie Name und Adresse von dir und deinem/deiner Lehrberechtigten, deinen Lehrberuf, Beginn und Ende deiner Lehrzeit und den Tag des Abschlusses des Lehrvertrags. Bist du noch nicht 18 Jahre alt, muss auch dein:e gesetzliche:r Vertreter:in den Lehrvertrag unterschreiben.

Lies deinen Lehrvertrag genau durch und frag bei deinem Lehrbetrieb oder bei der vida Jugend, wenn dir etwas unklar ist. 

Der Lehrvertrag muss innerhalb von 3 Wochen nach Beginn deiner Lehre von der lehrberechtigten Person bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden. Dein:e Lehrberechtigte:r muss dich darüber informieren.    

WICHTIG: Wenn du innerhalb von 3 Wochen noch keinen Lehrvertrag unterschrieben hast, wende dich an deine vida Jugend. Wir schauen uns das mit dir an!

Deine Pflicht in einem Lehrverhältnis ist, dich zu bemühen, alle notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für deinen Lehrberuf notwendig sind. 

Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist ebenfalls verpflichtend. Neben deinen erlernten praktischen Fertigkeiten bekommst du dort theoretisches Wissen. 

Zu deinen Pflichten zählt auch, deine:n Lehrberechtigte:n zu verständigen, wenn du einmal verhindert bist. Wenn du krank bist, musst du eine ärztliche Bestätigung vorlegen. 

Dein:e Lehrberechtigte:r ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sorgen, dir regelmäßig das Lehrlingseinkommen zu zahlen und dir für den Besuch der Berufsschule freizugeben.

Beachte deine Pflichten, denn Vernachlässigung kann zur Auflösung deines Lehrverhältnisses führen! 

WICHTIG: Hier sind nur einige deiner Rechte und Pflichten angesprochen. Fühlst du dich in deinen Rechten verletzt, reagiere nicht unüberlegt, sondern lass dich von uns bei der vida Jugend beraten. 

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, hast du neben dem Anspruch auf Ausbildung in deinem Beruf auch einen Anspruch auf einen Lohn. Dieser wird Lehrlingseinkommen genannt. 

Der Lohn wird dir 14x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist. 

In den meisten Berufen ist die Höhe des Lehrlingseinkommens im Kollektivvertrag geregelt.

Als Lehrling bist du auch Arbeitnehmer:in und musst eine Lohnabrechnung bekommen. Auf dieser müssen alle Lohnbestandteile und gesetzlichen Abzüge stehen.

Lohnbestandteile sind zum Beispiel: 

  • Lehrlingseinkommen  
  • Zulagen
  • Überstundenentgelt und Überstundenzuschläge (Beachte: Überstunden für jugendliche Lehrlinge sind nur in Ausnahmefällen zulässig!)
  • Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)

 

Gesetzliche Abzüge sind: 

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuer (fällt derzeit erst ab 12.816,- EUR jährliches Einkommen an)

ACHTUNG: Lohnabrechnungen enthalten manchmal Verzichtserklärungen. Daraus kann bei Beendigung des Lehrverhältnisses ein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb solltest du keine Verzichtserklärung unterschreiben!

Wenn du dich nicht mit deiner Lohnabrechnung auskennst, melde dich bei der vida Jugend. Wir helfen dir weiter!

Mit der überbetrieblichen Lehrausbildung hast du die Möglichkeit, deine Lehre auch ohne einen Lehrvertrag bei einem Unternehmen zu absolvieren. Du hast dann einen Vertrag mit der Schulungseinrichtung und lernst dort die Fähigkeiten, die du brauchst, um erfolgreich deinen Lehrabschluss machen zu können. 

Du hast Fragen? Melde dich bei uns!

Gewerkschaft vida Jugendabteilung