Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, hast du neben dem Anspruch auf Ausbildung in deinem Beruf auch einen Anspruch auf einen Lohn. Dieser wird Lehrlingseinkommen genannt.
Der Lohn wird dir 14x im Jahr ausgezahlt, auch wenn du die Berufsschule besuchst, deine Lehrabschlussprüfung absolvierst oder krank bist.
In den meisten Berufen ist die Höhe des Lehrlingseinkommens im Kollektivvertrag geregelt.