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Bei der Lehrabschlussprüfung zeigst du, ob du dir die Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hast, die für deinen Lehrberuf notwendig sind und ob du deinen erlernten Beruf selbst fachgerecht ausführen kannst.   

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Ob die Prüfung mündlich oder schriftlich stattfindet, welche Gegenstände geprüft werden sowie Umfang und Dauer der Prüfung ist in der Prüfungsordnung für den einzelnen Lehrberuf festgelegt. 

Wenn du das erste Mal zur Lehrabschlussprüfung antrittst, werden dir die Materialien kostenlos zur Verfügung gestellt, die du bei der praktischen Prüfung brauchst. 

Auch die erforderlichen Werkzeuge und Personen (Modelle) sind dir auf begründetes Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Die Lehrabschlussprüfungen legst du vor einer Prüfungskommission ab, die aus einem bzw. einer Vorsitzenden und zwei Beisitzer:innen besteht.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung für Lehrlinge erfolgt bei der Lehrlingsstelle am Ausbildungsort des Lehrlings. Diese Stelle entscheidet über den Antrag und setzt den Prüfungstermin fest.

Nach Abschluss deiner Berufsschule kannst du zur Lehrabschlussprüfung antreten, die Kosten hierfür übernimmt der/die Arbeitgeber:in. Es besteht die Möglichkeit, vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung anzutreten. Hierfür sollten einige Kriterien erfüllt werden. Informiere dich dazu bei deiner vida Jugend.

Wenn du das Ziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht hast, entfällt die theoretische Prüfung. Falls du die Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du sie wiederholen.

Die Lehre hat begonnen und die Lehrabschlussprüfung liegt gefühlt in weiter Ferne. Doch sie kommt schneller, als du denkst. Daher ist es wichtig, in der Berufsschule sowie im Betrieb so viel wie möglich mitzunehmen, umso leichter hast du es bei der Lehrabschlussprüfung!

TIPP: Es gibt die Möglichkeit, für einen minimalen Kostenbeitrag einen Vorbe­reitungskurs für die Lehrabschlussprüfung zu machen. Informiere dich bei deiner Berufsschule bzw. bei deiner vida Jugend.

Nachdem du deine Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du auch eine Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf ablegen. Sie gilt als Lehrabschlussprüfung im verwandten Lehrberuf

Die Zusatzprüfung beinhaltet die Gegenstände der praktischen Prüfung.

Nachdem du deine Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du auch eine Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf ablegen. 

Die Regelung lautet wie folgt: Der Termin darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Lehrling frühestens die Lehrabschlussprüfung hätte ablegen dürfen, wenn er am 1. Juli des Jahres, in dem er die Schulpflicht beendet hat, ein Lehrverhältnis im betreffenden Lehrberuf begonnen hätte.

Nach deiner Lehrabschlussprüfung muss dir die Lehrlingsstelle ein Prüfungszeugnis ausstellen. Dieses enthält die Beurteilung deines Prüfungsergebnisses. 

Auf deinen Antrag muss die Lehrlingsstelle einen Lehrbrief in Form einer Urkunde ausstellen. In dem Lehrbrief stehen die Beendigung des Lehrverhältnisses und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung in dem betreffenden Lehrberuf. Wenn du die Prüfung mit Auszeichnung bestanden hast, muss auch das in der Urkunde stehen.

Nach Beendigung oder vorzeitiger Auflösung des Lehrverhältnisses muss dir der:die Lehrberechtigte auf eigene Kosten ein Lehrzeugnis ausstellen. 

Dieses Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und kalendermäßige Angaben über die Dauer des Lehrverhältnisses enthalten. Es können auch Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufgenommen werden. Angaben, die dir das Fortkommen erschweren könnten, sind nicht zulässig.

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Gewerkschaft vida Jugendabteilung