Du hast Fragen? Melde dich bei uns!
Gewerkschaft vida Jugendabteilung
Wenn du krank bist, schreibt nicht mehr dein:e Erziehungsberechtigte:r deine Entschuldigungen, sondern du musst zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen.
WICHTIG: Informiere deine:n Vorgesetzte:n so bald wie möglich über deine Krankheit. Auf Verlangen des/der Lehrberechtigten musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, muss dein:e Lehrberechtigte:r das Lehrlingseinkommen für eine gewisse Zeit weiterbezahlen.
Du bekommst acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen. Vier weitere Wochen erhältst du die Differenz zwischen Lehrlingseinkommen und Krankengeld von der Krankenkasse. Danach erhältst du nur das Krankengeld von der Krankenkasse.
Arbeitest du zwischenzeitlich wieder und wirst dann im selben Lehrjahr noch einmal krank, steht dir für die ersten drei Tage das volle Lehrlingseinkommen zu und für maximal sechs weitere Wochen die Differenz zwischen Lehrlingseinkommen und Krankengeld von der Krankenkasse. Danach erhältst du wieder nur das Krankengeld von der Krankenkasse.
Bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit steht dir unabhängig von einer sonstigen Arbeitsverhinderung pro Anlassfall bis zur Dauer von acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für maximal vier weitere Wochen die Differenz zwischen Lehrlingseinkommen und Krankengeld von der Krankenkasse zu. Danach erhältst du wieder nur das Krankengeld.
Gewerkschaft vida Jugendabteilung