Zum Hauptinhalt wechseln

Berufsschule und Berufsbild

Du hast Fragen zur Berufsschule oder zu deinem Berufsbild? Wir haben die Antworten.

Berufsschule

Mit der Wahl deines Lehrberufs entscheidet sich auch, welche Berufsschule du besuchst. 

Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule und für dich besteht Schulpflicht. Das heißt, du bist als Lehrling verpflichtet, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Prüfungen abzulegen. 

In der Berufsschule lernst du fachliches Wissen, theoretisches Wissen und Allgemeinwissen. Im praktischen Fachunterricht arbeitest du in Werkstätten oder Laboratorien.

Ja. Für die Erfüllung deiner gesetzlichen Berufsschulpflicht musst du freibekommen. 

Ja. Für die Unterrichtszeit erhältst du weiterhin dein Lehrlingseinkommen von deinem bzw. deiner Lehrberechtigten.

Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Fernbleiben vom Unterricht kann ein Grund für die Auflösung deines Lehrvertrags sein!

Wenn an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts entfällt, besteht grundsätzlich eine Arbeitsverpflichtung. 

Diese Verpflichtung besteht, wenn der Zeitaufwand, also der Weg zwischen deiner Berufsschule und deinem Betrieb, für dich zumutbar ist.  

ACHTUNG: Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrgangs bzw. der saisonalen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.

 

  • Ganzjährig: Der Unterricht findet jeweils einmal pro Woche an einem vollen Tag oder an zwei halben Tagen statt.
  • Lehrgangsmäßig: Der Unterricht findet blockweise mit mindestens acht Wochen durchgehendem Unterricht statt.
  • Saisonmäßig: Der Unterricht findet in einer bestimmten Jahreszeit durchgehend statt. 

ACHTUNG: Wenn deine Unterrichtszeit an einem Tag in der Berufsschule acht Stunden oder länger dauert, darfst du an diesem Tag nicht mehr im Betrieb arbeiten. Wenn du in eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule gehst, darfst du während des tatsächlichen Schulbesuchs nicht im Betrieb beschäftigt werden.

Die Kosten der Unterbringung im Berufsschulinternat trägst du im Normalfall selbst. 

Ausnahme: Wenn die Kosten für das Berufsschulinternat höher sind als deine Lehrlingsentschädigung, muss dein:e Lehrberechtigte:r die Differenz bezahlen. 

ACHTUNG: Einige Kollektivverträge sehen günstigere Internatskostenregelungen vor.

Berufsbild

Es ist wichtig, dass du während deiner Lehrzeit gut ausgebildet wirst.

Daher gibt es für jeden Lehrberuf ein sogenanntes Berufsbild. Darin sind, nach Lehrjahren geordnet, alle Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeschrieben, die dir im Betrieb beigebracht werden müssen.

Das Berufsbild deines Lehrberufs findest du direkt hier oder du meldest dich bei der vida Jugend!

Manchmal kann es sein, dass dir dein Lehrbetrieb nicht alle vorgesehenen Inhalte beibringen kann. Dann musst du entsprechende Kurse oder eine Ausbildung in einem anderen Betrieb absolvieren. Das ist die sogenannte Ausbildungsverbundmaßnahme. 

WICHTIG: Vergleiche deine Ausbildung mit den Inhalten des Berufsbildes!

Wir beraten dich persönlich

Gewerkschaft vida Jugendabteilung