Wenn die bisher angeführten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kannst du zur Pflege eines eigenen erkrankten Kindes unter zwölf Jahren einseitig, also ohne Zustimmung deines bzw. deiner Arbeitgeber:in, Urlaub antreten. Auch hier besteht der Anspruch für den Elternteil auch dann, wenn kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht.
Hier findest du die häufigsten Fragen zur Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
Pflegefreistellung
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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
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