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Ja. Bist du nach Arbeitsantritt durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet zu haben, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Entgeltfortzahlung soll dich davor schützen, im Krankheitsfall einen wirtschaftlichen Nachteil zu haben.

  • Im 1. Dienstjahr: 6 Wochen
  • Vom 2. bis zum 15. Dienstjahr: 8 Wochen
  • Vom 16. bis zum 25. Dienstjahr: 10 Wochen
  • Ab dem 26. Dienstjahr: 12 Wochen

Dieser Entgeltanspruch gilt sowohl für Arbeiter:innen als auch für Angestellte pro Arbeitsjahr. Für jeweils weitere 4 Wochen behältst du den Anspruch auf das halbe Entgelt, welches von deinem:deiner Arbeitgeber:in bezahlt wird, die andere Hälfte wird von der jeweiligen Krankenkasse als Krankengeld bezahlt. Nach Ablauf dieser Zeiträume erhältst du von der jeweiligen Krankenkasse das volle Krankengeld.

Beim Arbeitsunfall bzw. im Falle einer Berufskrankheit erhältst du ohne Rücksicht auf andere Zeiten einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit die Entgeltfortzahlung. Bis zum Ende des 15. Arbeitsjahres hast du Anspruch auf 8 Wochen pro Arbeitsunfall. Dieser Anspruch besteht pro Anlassfall und nicht pro Arbeitsjahr.

Die Höhe deiner Entgeltfortzahlung bemisst sich entweder nach dem Ausfallsprinzip, das heißt, du erhältst jenes Entgelt, das du bekommen hättest, wenn die Arbeit nicht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen wäre. Ist die Höhe dieses Entgelts nicht feststellbar, steht dir der Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen zu.

Ja. Deine Erkrankung musst du unverzüglich bei deinem oder deiner Arbeitgeber:in melden. Du kannst zum Beispiel anrufen oder auch ein E-Mail schreiben, wobei Schriftliches leichter nachweisbar ist. Am besten du erstattest die Krankmeldung zuerst telefonisch und – vor allem in größeren Betrieben – nochmals schriftlich. 

Grundsätzlich musst du die ärztliche Krankenstandsbestätigung nicht vorlegen. Verlangt das jedoch dein:e Arbeitgeber:in, dann musst du eine Kopie davon möglich schnell an deine:n Dienstgeber:in zu senden. 

WICHTIG: Wenn du aufgefordert wirst, eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, dann besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange diese ärztliche Bestätigung nicht vorgelegt wird.

Ja, du kannst auch im Krankenstand gekündigt werden. In diesem Fall bleibt aber der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch über die Kündigungsfrist hinaus bis zur Beendigung des Krankenstandes bzw. bis zum Ablauf der Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung aufrecht.

Wenn du im Urlaub länger als 3 Kalendertage krank bist, wird dein Urlaub unterbrochen. Die Tage, die du krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

ACHTUNG: Teile einen Krankenstand dem:der Arbeitgeber:in sofort mit. Auf Verlangen ist eine Bestätigung über Dauer des Krankenstandes vorzulegen, sonst verlierst du den Anspruch auf das Entgelt. Ein Unterlassen ist aber kein Entlassungsgrund.

Erkrankst du im Ausland, musst du deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine behördliche Bestätigung vorlegen. In dieser muss bestätigt sein, dass die Krankenstandsbestätigung von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. 

Diese behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und die Krankenstandsbestätigung von einer Krankenanstalt ausgestellt wurde. Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht!

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