Beim Arbeitsunfall bzw. im Falle einer Berufskrankheit erhältst du ohne Rücksicht auf andere Zeiten einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit die Entgeltfortzahlung. Bis zum Ende des 15. Arbeitsjahres hast du Anspruch auf 8 Wochen pro Arbeitsunfall. Dieser Anspruch besteht pro Anlassfall und nicht pro Arbeitsjahr.
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