Die Gleichbehandlungskommission ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie befasst sich mit allen die Diskriminierung berührenden Fragen. Die Kommission kann Einzelfälle prüfen und Gutachten erstellen. Die Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission sind Empfehlungen.
Das Verfahren ist kostenlos. Gleichbehandlungskommission und Gericht können unabhängig voneinander angerufen werden. Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind allerdings ausschließlich bei Gericht geltend zu machen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die beim Bundeskanzleramt eingerichtet ist, berät und unterstützt Personen, die sich diskriminiert fühlen.