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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit ist eine bezahlte Auszeit vom Arbeitsalltag, die auch deine Chancen im Job erhöhen kann. Du kannst Bildungskarenz oder -teilzeit in Anspruch nehmen, wenn dein Arbeitsverhältnis zuvor durchgehend mindestens sechs Monate gedauert hat und dein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Die Freistellung musst du mit deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in schriftlich vereinbaren. Dabei kannst du auch den Betriebsrat einbeziehen. 

ACHTUNG: Du hast keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz oder -teilzeit.

Bildungskarenz kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern. Voraussetzung ist eine Ausbildung von mindestens 20 Wochenstunden (inkl. Lernzeit). Gibt es Betreuungspflichten für ein Kind unter sieben Jahren und besteht keine Betreuungsmöglichkeit, reichen 16 Wochenstunden aus. 

Bildungsteilzeit dauert zwischen vier Monaten und zwei Jahren. Hier muss die Weiterbildung mindestens zehn Wochenstunden betragen, die Arbeitszeit darf höchstens um die Hälfte der Normalarbeitszeit herabgesetzt werden.

WICHTIG: Kläre vorab mit dem Arbeitsmarktservice (AMS), ob die geplante Ausbildung diese Anforderungen erfüllt und wann du welchen Nachweis zu erbringen hast! So vermeidest du eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung.

Den Antrag musst du bei der für dich zuständigen AMS-Geschäftsstelle mindestens vier Wochen vor Beginn der Karenz bzw. Teilzeit mit der schriftlichen Vereinbarung einreichen. Darüber hinaus musst du eine Anmelde- und Kursbestätigung vorlegen, in der die wöchentliche Stundenanzahl ersichtlich ist. Beachte, dass die Bildungsmaßnahme spätestens vier Wochen nach Beginn der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit beginnen muss.

Während der Bildungskarenz erhältst du vom AMS das Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich

Bei Bildungsteilzeit bekommst du Bildungsteilzeitgeld, € 1,- Euro täglich für jede Arbeitsstunde, um die die Normalarbeitszeit verringert wird. Für eine Arbeitszeitreduktion von 20 Wochenstunden sind das € 600,- im Monat.

Während der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert. Kündigungsschutz besteht nicht. Bei einer Kündigung durch deine:n Arbeitgeber:in läuft der Bezug des Weiterbildungsgeldes für die vereinbarte Dauer weiter, bei der Bildungsteilzeit endet hingegen der Anspruch.

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