Den Antrag musst du bei der für dich zuständigen AMS-Geschäftsstelle mindestens vier Wochen vor Beginn der Karenz bzw. Teilzeit mit der schriftlichen Vereinbarung einreichen. Darüber hinaus musst du eine Anmelde- und Kursbestätigung vorlegen, in der die wöchentliche Stundenanzahl ersichtlich ist. Beachte, dass die Bildungsmaßnahme spätestens vier Wochen nach Beginn der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit beginnen muss.
Du hast Fragen?
Wir helfen dir weiter.