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Arbeitsverhältnis und Kollektivvertrag

Du hast Fragen zu deinem Arbeitsverhältnis oder Kollektivvertrag? Wir haben die Antworten.

Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn du (Arbeitnehmer:in) deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und unter der Leitung einer anderen Person (Arbeitgeber:in oder Stellvertreter:in) tätig bist. Dabei besteht eine persönliche Abhängigkeit. Als Arbeitnehmer:in bist du im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses zeit-, orts- und weisungsgebunden.

Du darfst nur freie:r Dienstnehmer:in oder Werkvertragsnehmer:in sein, wenn du selbständig bist. Dabei hast du nicht dieselben Rechte wie Arbeitnehmer:innen. Zum Beispiel gelten weder kollektivvertragliche Mindestentlohnung noch Urlaubsrecht.

Als freie:r Dienstnehmer:in verpflichtest du dich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen. Du bist nicht weisungsgebunden und kannst deine Zeit frei einteilen. Die Arbeitsmittel stellt normalerweise dein:e Auftraggeber:in zur Verfügung. 

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein konkretes Werk, das du als Auftragnehmer:in abliefern musst. Du musst dafür nicht selbst arbeiten, sondern kannst die Aufgabe auch jemand anderen erledigen lassen.

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.

Als Arbeitnehmer:in verpflichtest du dich zur Erbringung einer Arbeitsleistung. Dein:e Arbeitgeber:in verpflichtet sich zur Bezahlung eines Lohns oder Gehalts

Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Ausnahme sind Lehrverträge, diese müssen schriftlich abgeschlossen werden. Um Ansprüche besser beweisen zu können, eignet sich ein schriftlicher Arbeitsvertrag am besten.

Als Arbeitnehmer:in stehen dir laut Gesetz, Kollektivvertrag und auch laut Betriebsvereinbarungen bestimmte Rechte zu. Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat abgeschlossen und gelten innerhalb des Betriebs. 

Deine Rechte dürfen durch den Arbeitsvertrag nicht geschmälert werden. 

WICHTIG: Wenn dir dein:e Arbeitgeber:in einen Arbeitsvertrag zum Unterschreiben vorlegt, dann lies diesen genau durch! Bei Unklarheiten melde dich bei uns. Wir gehen den Arbeitsvertrag mit dir gemeinsam durch.

Unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses muss dein:e Arbeitgeber:in dir als Arbeitnehmer:in eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aushändigen. Im Dienstzettel stehen unter anderem dein Arbeitsort, deine Arbeitszeit, dein jährlicher Urlaubsanspruch sowie dein Entgelt. Jeden Monat musst du außerdem eine schriftliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung bekommen.

Immer öfter beinhalten Arbeitsverträge „All-inclusive-Klauseln". Das darin vereinbarte Monatsentgelt deckt neben dem Grundentgelt auch Mehr- und Überstunden, Feiertags- und Sonntagszuschläge sowie Sonderzahlungen ab. Die Klauseln sind nur dann gültig, wenn inklusive der angefallenen Überstunden, Mehrleistungen und Zuschläge zumindest aber das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag bezahlt wird.

Allerdings steht in solchen Arbeitsverträgen selten, wie viel für die Normalarbeitszeit gezahlt wird. So kann man kaum nachvollziehen, wie viele Mehr- und Überstunden mit dem Entgelt abgedeckt werden und welche Mehrleistungen noch zusätzlich zu bezahlen wären. Das Gesetz schreibt vor, dass die betragsmäßige Höhe des laufenden Grundlohns bzw. Grundgehalts im Dienstzettel (oder Arbeitsvertrag) angeführt sein muss.

TIPP: Vereinbare bei Abschluss eines solchen Vertrags genau, wie viel die Höhe des Grundlohns für die Normalarbeitszeit beträgt. So kannst du nachvollziehen, wie viele Mehrleistungen mit dem Entgelt abgedeckt werden. Wende dich am besten vor Unterzeichnung an deine Gewerkschaft.

Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Arbeitnehmer:innenvertretung und Arbeitgeber:innenvertretung

Die Vertretung der Arbeitnehmer:innen übernimmt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Fachgewerkschaften wie die vida in Kombination mit der Arbeiterkammer (AK). Die Arbeitgeber:innen werden durch die Wirtschaftskammer, die Industriellenvereinigung und andere Arbeitgeber:innen-Verbände vertreten.  

Zusätzlich zu den Gesetzen bestimmt der Kollektivvertrag die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum Beispiel können Löhne und Gehälter, Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeiten und Freizeitregelungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und andere Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen festgelegt werden. 

Die Kollektivvertragsverhandlungen erfolgen im Regelfall jährlich.

 

WICHTIG: Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast oder du dir nicht sicher bist, ob in deinem Betrieb alles rechtlich korrekt abläuft, wende dich an deine Gewerkschaft vida.

Laut Kollektivvertrag deiner Berufsgruppe wirst du je nach deiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit in eine sogenannte Verwendungsgruppe eingestuft. Diese Verwendungsgruppe bestimmt auch deine Gehaltsstufe. Die Kollektivverträge enthalten in der Regel Beschreibungen aus denen hervorgeht, wie du einzustufen bist. 

Die Einstufung basiert auf verschiedenen Kriterien wie Ausbildung, Vordienstzeiten und Berufserfahrung, Verantwortungsbereich sowie spezifischen Fähigkeiten.

Anrechnung von Vordienstzeiten: Als Vordienstzeiten gelten zum Beispiel gleiche und ähnliche Tätigkeiten bei anderen Arbeitgeber:innen, aber auch Schulzeiten können gewertet werden. Informiere deine:n Arbeitgeber:in über deine Vordienstzeiten und weise diese auch nach. Manche Kollektivverträge sehen eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstzeiten bekannt gegeben werden müssen. Bist du zu spät dran, muss dein:e Arbeitgeber:in sie möglicherweise nicht berücksichtigen.

 

WICHTIG: Achte bereits vor Vertragsunterzeichnung auf die richtige Einstufung. 

Wenn du falsch eingestuft wirst, kannst du eine Richtigstellung verlangen und das höhere Entgelt entsprechend deines Kollektivvertrags bei deinem oder deiner Arbeitgeber:in einfordern. Wir schauen uns das Problem mit dir an und besprechen gemeinsam die beste Vorgehensweise. 

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