Du darfst nur freie:r Dienstnehmer:in oder Werkvertragsnehmer:in sein, wenn du selbständig bist. Dabei hast du nicht dieselben Rechte wie Arbeitnehmer:innen. Zum Beispiel gelten weder kollektivvertragliche Mindestentlohnung noch Urlaubsrecht.
Als freie:r Dienstnehmer:in verpflichtest du dich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen. Du bist nicht weisungsgebunden und kannst deine Zeit frei einteilen. Die Arbeitsmittel stellt normalerweise dein:e Auftraggeber:in zur Verfügung.
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein konkretes Werk, das du als Auftragnehmer:in abliefern musst. Du musst dafür nicht selbst arbeiten, sondern kannst die Aufgabe auch jemand anderen erledigen lassen.