Die meisten Migrant:innen dürfen in Österreich aufgrund ihres Aufenthaltstitels arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung ist daher nur für wenige Personengruppen relevant.
Eine Beschäftigungsbewilligung ist zur Arbeitsaufnahme nötig, wenn du noch nicht in Österreich gearbeitet hast, Student:in oder Schüler:in bist, in Österreich eine Saisonarbeit in Landwirtschaft oder Tourismus ausüben willst oder wenn du die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllst.
Die Beschäftigungsbewilligung ist auf einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte Tätigkeit beschränkt, wird befristet höchstens auf ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum erteilt. Sie ist von dem bzw. der Arbeitgeber:in bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu beantragen.
Wird der Antrag abgelehnt, kann nur dein:e Arbeitgeber:in eine Beschwerde einbringen. Wenn die Bewilligung erteilt wird, darf dein:e Arbeitgeber:in dich anstellen. Wird der Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung vor deren Ablauf eingebracht, so gilt diese automatisch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag als verlängert.