In der Altersteilzeit kannst du deine Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern. Du erhältst von deinem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die verringerte Arbeitszeit und zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt. Dein Arbeitgeber bekommt einen Großteil dieses Lohnausgleichs als Förderung vom Arbeitsmarktservice (AMS) zurück. Dein:e Arbeitgeber:in zahlt die Sozialversicherungs-Anteile für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung in der bisherigen Höhe (max. bis zur geltenden Höchstbeitragsgrundlage) weiter.
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