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vida entlastet dich

Als vida Mitglied kannst du auf unsere finanzielle Hilfe in verschiedenen Lebenslagen zählen. Erfahre auf dieser Seite, wann und wie du eine Unterstützungsleistung bei uns beantragen kannst. 

Antrag auf Unterstützungsleistung

Beantrage die Leistungen schriftlich via E-Mail an info@vida.at und schicke uns einen Nachweis deiner Situation oder die angeforderten Unterlagen mit. So können wir dein Anliegen rasch bearbeiten.

Du hast noch Fragen?

Du erhältst von uns eine Unterstützung, wenn du:

  • ohne eigenes Verschulden arbeitslos wirst
  • stellenlos im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bist
  • mindestens 24 Monate lang Vollbeiträge bei der vida geleistet hast

Die Unterstützung richtet sich nach der Dauer deiner Mitgliedschaft und Höhe deiner geleisteten Vollbeiträge

Voraussetzung für eine neuerliche gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ist der Nachweis von 12 Monatsvollbeiträgen, die nach dem letzten Unterstützungsfall geleistet wurden.

Schicke deinen Antrag auf Unterstützung an deine vida-Landesorganisation. Bitte füge auch den vom Arbeitsmarktservice ausgestellten Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe mit.

Wenn du an einem Streik teilnimmst und dadurch einen Einkommensverlust erleidest, kannst du eine Streikunterstützung anfordern. Voraussetzung ist, dass der Streik von der Gewerkschaft anerkannt ist und du bereits mindestens drei Monatsvollbeiträge geleistet hast. 

Die Höhe der Streikunterstützung hängt von der Dauer deiner Mitgliedschaft und der Höhe deines Monatsbeitrages ab. 

Wir unterstützen dich beim Ankauf oder der Adaptierung eines PKW. Voraussetzung dafür ist:

  • du bist seit mindestens drei Jahren vida-Mitglied
  • du bist berufstätig
  • du hattest eine Oberschenkelamputation, Doppelamputation oder bist Rollstuhlfahrer:in 
  • du erbringst einen Nachweis der Zusatzeintragung im Behindertenausweis gemäß §29b 
  • die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist unzumutbar.

Schicke das ausgefüllte Formular an info@vida.at

Studienunterstützung

Wenn du ein Hochschulstudium oder einen Lehrgang an einer österreichischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule als ordentliche:r Studierende:r absolvierst, kannst du einen Antrag auf Studienunterstützung stellen. Die Höhe beträgt € 100 pro Studienjahr.

Maturaunterstützung 

Wenn du eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule besuchst, kannst du einen Antrag auf Maturaunterstützung stellen. Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Schultyp mit einer Reifeprüfung abgeschlossen wird. Die Höhe der Unterstützung beträgt € 70 pro Schuljahr.

Kurszuschüsse 

Wenn du eine kostenpflichtigen Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung absolvierst, kannst du einen Antrag auf Kurszuschusses stellen. Die Kurszuschüsse gelten für folgende Aus- und Weiterbildungsprogramme:

  • Sprachkurse für die Sprachen des an Österreich grenzenden Auslandes sowie Englisch, Französisch und Spanisch, sofern die Erlangung dieser Sprachkenntnisse der Erhöhung der beruflich erforderlichen Qualifikation dienen
  • Aus- und Weiterbildungsprogramme im Bereich der Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • Kurse für berufsorientierte Prüfungen
  • Sonstige Kurse, die der unmittelbar erforderlichen hauptberuflichen Weiterqualifikation dienen

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch € 60.

Du bist anspruchsberechtigt wenn deine Vollmitgliedschaft seit mindestens 12 Monaten aufrecht ist.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Bildungsunterstützungen. Die Entscheidung über die Gewährung von Bildungsunterstützungen obliegt in jedem Fall der Geschäftsleitung der Gewerkschaft vida. Lehrlinge werden gesondert betrachtet.

Bei unverschuldeter Notlage kann vom Unterstützungsausschuss der vida eine außerordentliche Unterstützung bewilligt werden, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, Unfall, aufgrund einer Behinderung oder Invalidität. Keine außerordentliche Unterstützung wird bei/für Entfall der Nebengebühren, Grundkauf, Hausbau, Wohnungsumbau und Kredite (Ausnahme bei Behinderung und Invalidität) gewährt.

Das Ausmaß der Unterstützungen wird in jedem einzelnen Fall bei Vorliegen der Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommensverhältnisse sowie der allgemeinen finanziellen Situation des zu Unterstützenden festgesetzt.

Unterlagen zum Ansuchen:

  • Einkommensnachweis
  • Familienbeihilfe
  • Alimente
  • Invaliditätspension
  • Pflegegeld
  • Mietzinsbeihilfe
  • sonstiges Einkommen (von Vermietung, Pacht)
  • Refundierungen der Krankenkasse
  • erhaltene Unterstützungen und Vergütungen sowie Rechnungen über die Begründung der Notlage

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Unterstützung ist eine Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten mit entsprechender Vollbeitragsleistung.

Du bist von Mobbing, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt am Arbeitsplatz betroffen? Wir übernehmen jährlich Kosten bis zu € 350 für anwaltliche und bis zu € 350 für psychologische Beratung

Du bist betroffen? 

Wir geben Gewalt, Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung im Job keine Chance!

 

Psychosoziale Erstberatung bei Gewalt am Arbeitsplatz

vida-Mitglieder, die von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind, können eine kostenlose psychosoziale Erstberatung bei einem von vida ausgewählten Expert:innen-Team in Anspruch nehmen. Schicke uns dafür ein E-Mail an arbeitnehmerinnenschutz@vida.at.

Bei einem unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhältst du als aktives vida-Mitglied oder Pensionist:in € 4 ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Maximal erhältst du € 308 (= 77 Tage). 

Bist du seit mindestens 3 Jahren aktives vida-Mitglied und noch nicht im Ruhestand, gebührt dir bei freizeitunfallbedingter dauernder Invalidität Unterstützung.

Je nach Mitgliedschaftsdauer beträgt die Unterstützung bei Totalinvalidität zwischen € 3.200 und € 6.400. Bei Teilinvalidität wird die Leistung anteilig berechnet. 

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder eines Mitglieds, das nach 1971 in Ruhestand getreten ist, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer bis zu € 180.

Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende eine Leistung von bis zu € 1.200

Du hast in der Bewachung oder in der Reinigung gearbeitet? In diesen Fällen bekommst du Geld aus dem Sozialfonds:

Du hast mindestens zwei Monate gearbeitet und bist jetzt arbeitslos?
Dann bekommst du von uns zwischen € 300 und € 900.

Du hattest einen Unfall in der Arbeit und bist länger als 24 Tage krank?
Dann bekommst du von uns zwischen € 300 und € 2.700.

Als Gewerkschaftsmitglied erhältst du gratis Beratung

Wir übernehmen für dich die Abwicklung, damit du schnell zu deinem Geld kommst. Wir beraten persönlich oder telefonisch.

Gib bitte Name und Telefonnummer an, damit wir dich erreichen können!

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