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Deine Rechte bei Gewalt am Arbeitsplatz

Tatort Arbeitsplatz

Alle Menschen haben nach Paragraph 16 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bestimmte Persönlichkeitsrechte. Diese Bestimmung schützt die Menschenwürde und anerkennt die Persönlichkeit als Grundwert. Die Persönlichkeitsrechte geben den Geschädigten gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadenersatz.

Pflicht zur Fürsorge

Im Arbeitsrecht ist die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen verankert. Sie müssen die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst geschützt werden. Gegen Gefährdungen haben Arbeitgeber:innen unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Die Fürsorgepflicht beinhaltet übrigens auch, dass Gewalt durch Dritte, wie zum Beispiel durch Kund:innen, so weit als möglich abzustellen ist. Kommen Arbeitgeber:innen dieser Pflicht nicht nach, können sie für die durch diese Gewalt entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.  

Gesetzlicher Schutz der Arbeitnehmer:innen

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz verpflichtet die Unternehmen in Paragraph 3 Absatz 1, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Das umfasst auch die Pflicht, Arbeitnehmer:innen vor Gewalt durch Dritte so weit als möglich zu schützen. Daraus ist die Pflicht der Arbeitgeber:innen zur Schulung von besonders gefährdeten Arbeitnehmer:innen abzuleiten, wie zum Beispiel Beschäftigte im Bewachungsdienst. Bei geschlechtsspezifischen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz, wie beispielsweise sexuelle Belästigung, bieten die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes Schutz und eine Grundlage für Entschädigungszahlungen.

Vereinbarung der Sozialpartner

Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innenverbände haben auf EU-Ebene eine freiwillige Rahmenvereinbarung zum Thema Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist das Verhindern, Erkennen und Bewältigen von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Vereinbarung sollte von den Sozialpartnern in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Jahr 2010 umgesetzt werden. In Österreich gab es dazu 2009 Verhandlungen zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer. Das Bekenntnis, mehr gegen Gewalt am Arbeitsplatz unternehmen zu wollen, haben Sozialpartner, Sozial- und Verkehrsministerium sowie die Träger der Unfallversicherung auch in einer gemeinsamen Resolution verankert.