Bei einer einvernehmlichen Auflösung machst du dir gemeinsam mit dem bzw. der Arbeitgeber:in aus, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden. Dazu kannst aber weder du noch dein:e Arbeitgeber:in gezwungen werden.
Es gibt keine bestimmten Termine, Fristen oder andere Vorschriften (Ausnahmen: z. B. Lehrlinge, Schwangere, Zivil-/Präsenzdiener:innen). Offener Urlaubsanspruch muss ausbezahlt werden.
Befristete Arbeitsverhältnisse laufen nach der vereinbarten Zeit aus. Sie können nicht gekündigt werden, wenn nicht der Kollektivvertrag oder der Arbeitsvertrag anderes vorsieht. Eine einvernehmliche Auflösung ist aber möglich.
Vorzeitiger Austritt, sprich: einfach nicht mehr zum Arbeitsplatz kommen, kann berechtigt sein, wenn dein:e Arbeitgeber:in mit dem Entgelt stark in Verzug ist, oder du gesundheitliche Gründe hast. Lasse dich vor einem vorzeitigen Austritt unbedingt von deiner Gewerkschaft beraten, denn sollte der Austritt unberechtigt erfolgt sein, kann das für dich sehr teuer werden!
Ansprüche auf Urlaubs- und Sonderzahlungen können entfallen, sogar zu Schadensersatz kannst du verpflichtet werden! Das gilt übrigens auch dann, wenn du einfach nicht mehr an deinem Arbeitsplatz erscheinst, weil du einen besseren Job gefunden hast und diesen sofort antrittst.