Neues Pflegepaket der Regierung
Die Regierung hat Ende Mai 2024 ein neues Pflegepaket vorgestellt. Die Gewerkschaft begrüßt die darin beinhalteten Neuerungen, allerdings mit Abstrichen.
Pflege
Das Pflegepaket
„Es sind dies erste Schritte in die richtige Richtung, wenngleich wir uns einen größeren Wurf erwartet hätten.”
Das Pflegepaket, das die Bundesregierung Mitte 2024 präsentierte, sollte das Pflegesystem in Österreich deutlich verbessern. Diese beinhalten die Ausweitung des Pflegestipendiums auf Fachhochschulstudiengänge, die Einrichtung einer Kompetenzstelle zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, sowie Erleichterungen beim Zugang zu Sozialbetreuungsberufen. Zudem werden bundesweite Standards für diese Berufe eingeführt und die Kompetenzen von Heimhilfen erweitert. Die Ersatzpflege für pflegende Angehörige wird flexibler gestaltet und kann tageweise genutzt werden. Darüber hinaus wird mehr Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungskräften geschaffen.
Gerald Mjka sieht eine langjährige Forderung der Gewerkschaft vida erfüllt. Positiv sei etwa, dass das Pflegestipendium zur Bekämpfung des eklatanten Personalmangels jetzt auch auf die Diplompflege ausgeweitet wird. „Allerdings muss noch an der Höhe des Stipendiums geschraubt werden“, so Mjka.
Kompetenzausweitung ohne zusätzliche Entlohnung
Sylvia Gassner, Vorsitzende des vida-Fachbereichs Soziale Dienste, kritisiert die im Paket der Regierung ebenfalls enthaltene Ausweitung der Kompetenzen für Heimhilfen. Sie bemängelt insbesondere, dass hierfür keine begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen wie eine erweiterte Ausbildung sowie auch keine zusätzliche Entlohnung als Anreiz verpflichtend vorgesehen seien.
Pflege muss als Schwerarbeit anerkannt werden
Einig sind sich Mjka und Gassner, dass im Maßnahmenpaket der Bundesregierung ein entscheidender Punkt zur Attraktivierung der Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe wieder einmal auf der Strecke geblieben ist: Diese Berufe seien wieder einmal nicht als Schwerarbeit anerkannt worden, was aber die Voraussetzung dafür ist, um ein früheres Pensionsantrittsalter zu erreichen. „Ein entscheidender Anreiz für den Berufseinstieg, lässt somit weiter auf sich warten“, fordert Mjka, dass Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe bereits mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen können sollen.