vida

Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


Für Arbeiter:innen und Angestellte in selbständigen Ambulatorien für physikalische Therapie für das Bundesland Wien

gültig ab 1.1.2024
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaften vida und GPA


I. Geltungsbereich
Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für Arbeiter: innen und Angestellte in selbstständigen Ambulatorien für physikalische Therapie, abgeschlossen zwischen der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann- Böhm-Platz 1 und der Gewerkschaft GPA, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 andererseits.


II. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Der Zusatzkollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und mit 31.12.2024 außer Kraft.


III. Mitarbeiter:innenprämie 2024
1.  Arbeitgeber:innen können für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Z 447 lit a) EStG in Höhe von max. € 3.000,00 steuerund abgabenfrei zur Auszahlung bringen.
2.  In Betrieben mit Betriebsrat ermächtigt dieser Zusatzkollektivvertrag die Parteien der Betriebsvereinbarung iSd §§ 29ff ArbVG zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gewährung einer Mitarbeiter: innenprämie für das Kalenderjahr 2024.
3.  In Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigt dieser Zusatzkollektivvertrag zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen iSd § 124b Z 447 lit a EStG 1988 für sämtliche Arbeitnehmer:innen des Betriebes zur Gewährung einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024.
4.  Grundsätzlich ist allen Arbeitnehmer:innen die Mitarbeiter: innenprämie zu gewähren. Sachliche Differenzierungen hinsichtlich Ausmaß und Höhe sind zulässig. Diesbezüglich ist auf die Richtlinien des BMF zu verweisen.
5.  Bei der Mitarbeiter:innenprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Sie kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erhöht nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs 2 und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
6.  Wird für das Kalenderjahr 2024 auch eine Gewinnbeteiligung iSd § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 ausbezahlt, sind die Bestimmungen des § 124b Z 447 lit b EStG 1988 zu beachten.



Wien, am 30. April 2024
Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Fachgruppenobmann: Fachgruppengeschäftsführerin:
Univ.Prof.Dr. Günther Wiesinger
Mag. Christina Littek
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Vorsitzender: Generalsekretärin:
Roman Hebenstreit
Mag.a Anna Daimler, BA
Gewerkschaft vida
Fachbereich Gesundheit
Fachbereichsvorsitzender: Fachbereichssekretärin:
Gerald Mjka
Farije Selimi
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
Vorsitzende: Bundesgeschäftsführer:
Barbara Teiber, MA
Karl Dürtscher
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt
Wirtschaftsbereichsvorsitzende: Wirtschaftsbereichssekretärin:
Beatrix Eiletz
Eva Scherz