ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
Lohngruppen | Gültig ab | |||
1.1.2013 | 1.1.2014 | 1.1.2015 | ||
Lohngruppe 1 | 1.900,00 | 1.950,00 | 1.950,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich:
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Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen | ||||
• | sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, | |||
• | für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, | |||
• | umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. | |||
Beispiele:
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Restaurantchef/in | ||||
Chefportier/in | ||||
Küchenchef/in | ||||
Lohngruppe 2 | 1.720,00 | 1.770,00 | 1.770,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich:
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Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in Lohngruppe 1, die | ||||
• | berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, | |||
• | Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und | |||
• | fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. | |||
Beispiele:
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Restaurantchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt | ||||
Restaurantchef-Stellvertreter/in | ||||
Küchenchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt | ||||
Küchenchef-Stellvertreter/in | ||||
Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt | ||||
Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt | ||||
Lohngruppe 3 | 1.550,00 | 1.600,00 | 1.600,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
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Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die | ||||
• | berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und | |||
• | Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. | |||
Beispiele:
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Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso | ||||
Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung | ||||
Tag-/Nachtportier/in mit abgeschlossener Berufsausbildung | ||||
Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. | ||||
Lohngruppe 4a | 1.430,00 | 1.480,00 | 1.480,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:
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Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. | ||||
Beispiele: | ||||
Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit | ||||
Lohngruppe 4b | 1.350,00 | 1.400,00 | 1.400,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr:
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Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. | ||||
Lohngruppe 5 | 1.350,00 | 1.400,00 | 1.400,00 + VPI nat. + 0,5 % |
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Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
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Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. | ||||
Beispiele:
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Hilfskraft im Service | ||||
Hilfskoch/Hilfsköchin | ||||
Tag-/Nachtportier/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung | ||||
Stubenfrau/-mann | ||||
Lohndiener/in | ||||
Abwäscher/in | ||||
Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung | ||||
Sonstige Hilfskraft in Küche und Service |
im 1. Lehrjahr | im 2. Lehrjahr | im 3. Lehrjahr | im 4. Lehrjahr | |
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Restaurantfachmann/frau
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574,00 | 640,00 | 768,00 | — |
Bei Kellnerlehrlingen können zur Aufbringung der Lehrlingsentschädigung aus den Umsatzprozenten folgende Beträge entnommen werden:
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16,42 | 23,12 | 32,15 | 33,06 |
Kochlehrling
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574,00 | 640,00 | 768,00 | 827,00 |
Doppellehre
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574,00 | 640,00 | 768,00 | 827,00 |
Gastronomiefachmann/frau
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574,00 | 640,00 | 768,00 | 827,00 |
Systemgastronom
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574,00 | 640,00 | 768,00 | — |
Zulagen und Zuschläge | Gültig für 2013, 2014, 2015 |
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Nachtarbeiterzuschlag | 20,70 |
Fremdsprachenzulage | 30,00 |
Fachgruppe Hotellerie Wien
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KommR Dr. Martin Schick Obmann |
Dr. Andreas Dänemark Geschäftsführer |
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Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida |
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Rudolf Kaske Vorsitzender Bundessektionsvorsitzender |
Renate Lehner Bundessektionssekretärin |
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Rudolf Komaromy Bundesfachgruppenvorsitzender |
Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.
Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz