KURZARBEIT und Corona
Von Kurzarbeit spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird, um wirtschaftliche Störungen zu überbrücken.
Zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es dazu ein besonderes Kurzarbeitsmodell. Damit wird es möglich sein, die Arbeitszeit auf bis zu null Stunden zu reduzieren und trotzdem in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bei fast vollem Lohnausgleich zu bleiben.
Damit sollen so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung gehalten und Kündigungen oder einvernehmliche Lösungen vermieden werden.
Sollte dir die (vorübergehende) Auflösung deines Arbeitsverhältnisses angeboten werden, weise deinen Arbeitgeber ausdrücklich auf diese Alternativmöglichkeit hin!
Du hast keinen Betriebsrat und möchtest die
Corona-Kurzarbeit für dich in Anspruch nehmen?
ACHTUNG: Auf keinen Fall einvernehmliche Auflösungen oder
Aussetzungsverträge ohne Rücksprache unterschreiben!
Die Corona-Kurzarbeit bietet zahlreiche Vorteile für dich als Arbeitnehmer/in:
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Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach.
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Corona-Kurzarbeit ist auch in Betrieben ohne Betriebsrat möglich.
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Dein Einkommen in der Kurzarbeit liegt ab 1. Juli 2022 für alle bei 90 Prozent.
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Kurzarbeit gilt auch, wenn der Betrieb vollständig geschlossen ist.
Spricht aus Unternehmenssicht etwas gegen die Kurzarbeit?
Nein. Auf Drängen der Sozialpartner wurde die Corona-Kurzarbeit für Unternehmen attraktiv gemacht. Die Bundesregierung übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte in Corona-Kurzarbeit ab dem ersten Tag.
Für alle Fragen schau auf die gemeinsame ÖGB- & AK_Website >>>www.jobundcorona.at
... und hier zum Nachlesen gibt es ein paar "Corona-Kurzarbeits-Erfolgsbeispiele: