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Lehre gut, alles gut

Häufigste Fragen und Antworten. vida Jugend steht mit Rat und Tat zur Seite.

Was steht im Lehrvertrag? Bekomme ich als Lehrling auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Mein Ausbildungsbetrieb will, dass ich länger arbeite. Darf ich das überhaupt? Die vida Jugend hat die Antworten auf die brennendsten Lehrlingsfragen. Wir haben sie für dich im vida-Magazin zusammengefasst:

vida-Magazin: Was ist der Lehrvertrag?

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt. Er wird zwischen dir und dem Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen und enthält neben persönlichen Daten den Lehrberuf sowie Beginn und Ende deiner Lehrzeit.

WICHTIG: Wenn du innerhalb von 3 Wochen noch keinen Lehrvertrag unterschrieben hast, wende dich an deine vida Jugend.

vida-Magazin: Wie viel Geld verdiene ich als Lehrling?

Als Lehrling hast du Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen. Die Höhe ist in deinem Kollektivvertrag geregelt. Das Lehrlingseinkommen wird 14-mal im Jahr ausgezahlt. Das heißt, du bekommst auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es gibt auch Geld, wenn du die Berufsschule besuchst oder krank bist.

vida-Magazin: Wie sieht es mit meiner Arbeitszeit aus?

Die tägliche Arbeitszeit von Lehrlingen unter 18 beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn muss dir eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Bei Lehrlingen unter 18 Jahren beträgt die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens zwölf Stunden, bei Lehrlingen unter 15 Jahren mindestens 14 Stunden.

vida-Magazin: Darf ich als Lehrling in der Nacht oder am Sonntag arbeiten?

Für Jugendliche unter 18 ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr verboten. Im Gastgewerbe kann es vorkommen, dass Lehrlinge am Sonntag und an Feiertagen arbeiten müssen. In diesem Fall muss aber gesichert sein, dass sie im Durchschnitt jeden zweiten Sonntag frei haben. Und es gelten auch Sonderregelungen bei der Nachtarbeit. Gastro-Lehrlinge ab 16 dürfen bis 23 Uhr arbeiten.

vida-Magazin: Sind Überstunden für Lehrlinge erlaubt?

Jugendliche unter 16 dürfen keine Überstunden leisten. Zwischen 16 und 18 Jahren ist das nur in Ausnahmefällen möglich, und zwar für Vor- und Abschlussarbeiten, wie z. B.  Aufräumen. Das ist Arbeitszeit und wird auch bezahlt. Dabei sind pro Lehrtag maximal 30 Minuten erlaubt. Die tägliche Arbeitszeit darf auf keinen Fall 9,5 Stunden überschreiten, in einer Woche dürfen nicht mehr als drei Stunden Mehrarbeit vorliegen.

ACHTUNG: Machst du Überstunden, die ausbezahlt werden, gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. In einigen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge festgehalten.

WICHTIG: Schreibe dir deine Arbeitszeiten auf! So können wir für dich Überstunden und etwaige nicht geleistete Zahlungen errechnen.

vida-Magazin: Wie läuft die Lehrabschlussprüfung ab?

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Ob die Prüfung mündlich oder schriftlich stattfindet, welche Gegenstände geprüft werden sowie Umfang und Dauer der Prüfung sind in der Prüfungsordnung für den einzelnen Lehrberuf festgelegt.

vida-Magazin: Was ist der Jugendvertrauensrat und wie hilft er mir weiter?

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf Jugendliche beschäftigt sind, dann ist ein Jugendvertrauensrat (JVR) zu wählen. Jugendvertrauensrät:innen sind selbst in Ausbildung oder haben sie gerade erst abgeschlossen. Genau darum wissen sie auch, wo die Lehrlinge der Schuh drückt, und können ihre Interessen bestens vertreten.

Du möchtest JVR werden? Die vida Jugend unterstützt bei der Vorbereitung der JVR-Wahl und bietet auch JVR-Kurse an.

NOCH FRAGEN?

Als Lehrling hast du ein Recht auf klare Regeln, wie viel Geld du bekommst und wie deine Arbeitszeiten sind. Du hast ein Recht auf ein jährlich steigendes Lehrlingseinkommen sowie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die vida Jugend sorgt dafür, dass du zu deinem Recht kommst. >>> Nimm Kontakt der vida Jugend auf!


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