Neue Werte 2023
Wir geben dir einen Überblick über die neuen Werte für das Jahr 2023:
Geringfügigkeitsgrenze:
- 500,91 Euro brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage:
- 5.850 Euro brutto bzw. 195 Euro täglich
Pensionserhöhung:
- Die Pensionen werden 2023 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5.670 Euro um 5,8 % erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.670 Euro werden die Pensionen pauschal um 328,86 Euro erhöht.
- Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis 1.666,66 Euro haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 30 % des Gesamtpensionseinkommens.
- Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 1.666,66 Euro bis zu 2.000 Euro beträgt die Einmalzahlung 500 Euro.
- Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 2.000 Euro bis zu 2.500 Euro sinkt die Einmalzahlung von 500 Euro linear auf 0 Euro herab.
Rezeptgebühr:
- 6,85 Euro
Service-Entgelt für die e-card:
- 13,35 Euro pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung:
- 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des/der Partners/Partnerin
Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
- grundsätzlicher Monatsbeitrag 478,82 Euro
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf 66,79 Euro
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
- pro Monat 70,72 Euro
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe:
- mindestens 39 Euro, bei Sehbehelfen 117 Euro
Pflegegeldstufen
Das Pflegegeld beträgt pro Monat
- bei Stufe 1: 175,00 Euro
- bei Stufe 2: 322,70 Euro
- bei Stufe 3: 502,80 Euro
- bei Stufe 4: 754,00 Euro
- bei Stufe 5: 1.024,20 Euro
- bei Stufe 6: 1.430,20 Euro
- bei Stufe 7: 1.879,50 Euro
Details und viele weitere Zahlen für 2023 findest du auf der >>> Website der Arbeiterkammer bzw. der >>> Website der Sozialversicherung.
Gemeinsam stark
Je stärker wir als deine Arbeitnehmervertretung sind, desto mehr können wir für dich erreichen! Du bist noch nicht Mitglied? Dann wird es Zeit dafür!