Neue Werte 2019
Wir geben dir einen ersten Überblick über die neuen Werte für das Jahr 2019:
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ASVG Höchstbeitragsgrundlagen
monatlich: 5.220,00 Euro
jährlich für Sonderzahlungen: 10.440,00 Euro
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Geringfügigkeitsgrenze
pro Monat 446,81 Euro
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Rezeptgebühr 6,10 Euro pro Medikament
Befreiung bei Einkommen bis 933,06 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.398,97 Euro (Paare); Befreiung von Menschen mit Einkommen bis 1.073,02 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.608,82 Euro (Paare), die wegen chronischer Erkrankung überdurchschnittlich belastet sind
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Ausgleichszulagenrichtsatz („Mindestpension“)
Für Alleinstehende: 933,06 Euro
Für Alleinstehende mit mind. 30 Beitragsjahren: 1.048,57 Euro
Für Ehepaare: 1.398,97 Euro
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Selbstkostenbeitrag
für Heilbehelfe mindestens 34,80 Euro, bei Sehbehelfen 104,40 Euro
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Service-Entgelt für die e-Card: 11,70 Euro
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Das Pflegegeld beträgt:
bei Stufe 1: 157,30 Euro
bei Stufe 2: 290,00 Euro
bei Stufe 3: 451,80 Euro
bei Stufe 4: 677,60 Euro
bei Stufe 5: 920,30 Euro
bei Stufe 6: 1.285,20 Euro
bei Stufe 7: 1.688,90 Euro
Details und viele weitere Zahlen für 2019: www.sozialversicherung.at