Neue Werte 2018
Wir geben dir einen ersten Überblick über die neuen Werte für das Jahr 2018:
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ASVG Höchstbeitragsgrundlagen
monatlich: 5.130,00 Euro
jährlich für Sonderzahlungen: 10.260,00 Euro
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Geringfügigkeitsgrenze
pro Monat 438,05 Euro
täglich entfällt ab 1.1.2018
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Rezeptgebühr
6,00 Euro pro Medikament
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Selbstkostenbeitrag
für Heilbehelfe mindestens 34,20 Euro, bei Sehbehelfen 102,60 Euro
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Service-Entgelt für die e-Card: 11,70 Euro
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Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2018 nach den Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 (PAG) erhöht:
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als 1.500,00 Euro monatlich ist um 2,2% zu erhöhen, wenn es über 1.500,00 bis zu 2.000,00 Euro monatlich beträgt, um EUR 33,00, wenn es über 2.000,00 bis zu 3.355,00 Euro monatlich beträgt, um 1,6%, wenn es über 3.355,00 bis zu 4.980,00 Euro monatlich beträgt, um einen Prozentsatz, der zwischen dengenannten Werten von 1,6% auf 0% linear absinkt. Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4.980,00 Euro monatlich, so findet keine Erhöhung statt.
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Das Pflegegeld beträgt:
bei Stufe 1: 157,30 Euro
bei Stufe 2: 290,00 Euro
bei Stufe 3: 481,80 Euro
bei Stufe 4: 677,60 Euro
bei Stufe 5: 920,30 Euro
bei Stufe 6: 1.285,20 Euro
bei Stufe 7: 1.688,90 Euro
Detailiertere Informationen zu
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Höchstbeitragsgrundlagen
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Geringfügigkeitsgrenzen
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Beitragssätzen
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Richtsätzen für Ausgleichszulagen
findest du im Downloadbereich.