HausgehilfInnen und Hausangestellte
Für die HausgehilfInnen und Hausangestellten hat vida die Umstellung von neun – je nach Bundesland unterschiedlichen – Mindestlohntarifen auf einen österreichweit gültigen Mindestlohntarif erreicht. Die durchschnittliche Erhöhung auf die bisherigen Lohntafeln beträgt 8,2 Prozent. Die nächste Erhöhung des Mindestlohntarifs für die HausgehilfInnen und Hausangestellten findet 2015 statt. Einige Positionen, darunter die Stundenlöhne in Wien und Niederösterreich für ArbeitnehmerInnen, die nicht im privaten Haushalt des Arbeitgebers wohnen, werden schrittweise bis 2016 an die österreichweit gültigen Bestimmungen angepasst (in Oberösterreich: bis 2014).
Auch bei den Hausgehilfinnen und Hausangestellten werden Zeiten der Elternkarenz ab 1. Jänner 2013 bei der Vorrückung im Lohnschema im Ausmaß von zwölf Monaten angerechnet.