Rotes Kreuz
Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2012 in Kraft. In den neun Landesverbänden gelten - so wie bisher - neun verschiedene Gehaltstabellen, diese wurden mit Ausnahme des Bundeslandes Steiermark analog dem öffentlichen Dienst erhöht: Das bedeutet eine Erhöhung der Entgelte und Gehälter ab 1. Februar 2012 um 2,56 Prozent und um einen Fixbetrag von 11,10 Euro.
In der Steiermark wurde den Beschäftigten von Arbeitgeberseite heuer nur eine Einmalzahlung, gestaffelt nach Einkommen, zugestanden.
Im Burgenland haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite darauf geeinigt, die Löhne und Gehälter bis 2015 an die jeweiligen Löhne und Gehälter des BAGS-Kollektivvertrages anzupassen. Der BAGS-Kollektivvertrag ist der Leitkollektivvertrag im Bereich des privaten Sozial- und Gesundheitsbereich, er gilt derzeit für rund 90.000 ArbeitnehmerInnen.
Verbesserungen im Arbeitsrecht
Im arbeitsrechtlichen Teil erreichten vida und die GPA-djp für die Beschäftigten folgende Verbesserungen:
Elternkarenz und Familienhospizkarenz werden künftig im Ausmaß von maximal 12 Monate pro Karenz für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, angerechnet. Die Regelung gilt für Karenzen mit Beginn ab 1. Jänner 2012.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen bereits ausbezahlte Sonderzahlungen nicht mehr zurückgezahlt werden - sie können aber mit offenen Forderungen aus Sonderzahlungen und Gehaltsvorschüssen gegengerechnet werden.
Bei Tod des/der Beschäftigten gebührt den Angehörigen über den gesetzlichen Anspruch hinaus die volle Abfertigung (alt).