Keine Kündigungen bei Lauda
Die drohenden Kündigungen von 30 PilotInnen der Fluglinie Lauda sind vom Tisch: Belegschaftsvertretung und Unternehmen haben zu den strittigen Arbeitszeit- und Urlaubsfragen eine Einigung erzielt. Die Ryanair-Tochter hat nachgebessert, die 125 PilotInnen haben dem am Montag in Betriebsversammlungen mehrheitlich zugestimmt.
Arbeitsplätze gesichert
Einerseits hatte die Ryanair-Tochter eine Regelung angepeilt, dass nach Erreichen des gesetzlichen Höchstlimits von 900 Flugstunden im Jahr Betroffene automatisch in den Urlaub geschickt werden können. Zweitens wollte das Unternehmen mindestens 850 Flugstunden im Jahr verlangen, sonst hätte eine Reduzierung der monatlichen freien Tage von zehn auf sieben gedroht.
Nachbesserungen erreicht
In beiden Punkten gab es Nachbesserungen, die gestern, Montag, in den drei hintereinander abgehaltenen Betriebsversammlungen der Belegschaft vorgestellt wurden. Die Mehrheit der PilotInnen habe die sie betreffenden Punkte angenommen. Nun geht man davon aus, dass das Unternehmen Wort hält, und es keine Kündigungen geben wird. Der Betriebsrat kann nun den entsprechenden Zusatz zum Lauda-Kollektivvertrag unterfertigen; der KV-Zusatz hat den Charakter einer Betriebsvereinbarung.
„Das ist ein akzeptables Ergebnis, mit dem es uns gelingt,
Arbeitsplätze zu sichern!“
Sandro Mayer, Betriebsratsvorsitzender der Lauda.
vida strebt weiter KV-Satzung und Branchenlösung an
vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit hat indes Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer einen Brief geschrieben, in dem er einen Branchen-KV für das Bordpersonal fordert, damit der erbitterte Preiskampf der Billig-Airlines auf Kosten der Bordbelegschaften beendet wird. "Es gibt auch andere Branchen im Verkehrsbereich, wie den Speditionsbereich oder Eisenbahnsektor, der grenzüberschreitend tätig ist, und trotzdem gibt es Kollektivverträge", so Hebenstreit zur WKÖ, die befürchtet, dass ein einheitlicher KV ausländische Airlines zur Abwanderung aus Österreich veranlassen könnte.
vida hält auch daran fest, in einem ersten Schritt für einen Branchen-Vertrag, den AUA-Kollektivvertrag bei der zuständigen Behörde im Sozialministerium „satzen“, zu lassen. Die Auswirkungen einer solchen Satzung wären, dass jene Airlines, die keine firmeninternen Kollektivverträge haben, wie etwa Level oder Wizz Air, dann diesen gesatzten KV anwenden müssen.
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