GuKG-Novelle: Welcher Pflegeberuf darf was ?
Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz haben sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe geändert. Dadurch kommt es zu zum Teil erheblichen Kompetenzerweiterungen.
Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Dienstgeber können organisatorisch die berufsrechtlich vorgesehenen Kompetenzen einschränken. Generell darf eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden. Diese können beispielsweise
durch Fortbildungen erworben werden.
Welcher Pflegeberuf darf nun was genau?
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