GuKG-Novelle: Verunsicherung bei Beschäftigten
Wenige Tage bevor die im Juni beschlossene Reform der Pflegeausbildung (GuKG-Novelle) in Kraft tritt, wächst bei Pflegekräften die Verunsicherung. Viele sind beunruhigt, dass sie auf die erweiterten Aufgaben nicht ausreichend vorbereitet sind. „Ab 1. September erhalten die HelferInnen zusätzliche Kompetenzen. Dazu gehören etwa die Blutabnahme, das Anhängen einer Bluttransfusion, das Absaugen der Atemwege oder die Entfernung von Nähten und Schläuchen“, erklärt Willibald Steinkellner, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Gesundheit.
Dienstgeber muss Weiterbildung anbieten
„Viele PflegerInnen berichten, dass sie weder ausreichend informiert noch geschult wurden. Sie sollen diese Tätigkeiten aber ab nächster Woche übernehmen. Dass sie sich Sorgen machen, kann wohl jeder nachvollziehen“, so Steinkellner. Der Gewerkschafter stellt klar: „Der Dienstgeber ist verpflichtet entsprechende Weiterbildungen anzubieten. Ohne entsprechende Schulungen kann der Dienstgeber die neuen Kompetenzen auch nicht einfordern oder erwarten!“ Die Arbeitgeber müssen die betroffenen Beschäftigten informieren und entsprechende Übergangsfristen anbieten.
Kommentare
Das Problem wird ja sicher bald durch etwas neues ersetzt und man findet die Beiträge irgendwo im Nirwana.