KV Eisenbahnen
Die verschlechternden Gesetzesänderungen bei der Mitbestimmung in unserer Sozialversicherung VAEB erfordern es zudem, Vereinbarungen zu planbarer Freizeit und für mehr Erholungstage im KV-Rahmenrecht zu treffen.
Wir fordern ein vernünftiges Gesamtangebot – rückwirkend mit 1. Juli 2018 – vom Sozialpartnere ein, welches spätestens bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 24. Oktober vorliegen muss!
Sollte das nicht der Fall sein, werden wir mit dem Einleiten gewerkschaftlicher Maßnahmen beginnen. Denn wir haben die Hinhaltetaktik der vergangenen Jahre satt: Ergebnisse aus durchaus produktiven KV-Arbeitsgruppen mit dem Sozialpartner, dürfen nicht weiter ignoriert oder vergessen werden, wenn es an die konkrete Umsetzung dieser gehen sollte!
Genau Informationen zu unseren Forderungen auf
www.vida.at/wir-mit-euch bzw. www.vida.at/kv2018