KV-Abschluss Seilbahnen
Die Löhne für die rund 15.000 Bediensteten bei den Seilbahnen werden ab 1. Mai 2013 um 2,8 Prozent (entspricht im Schnitt einem Plus von 50 Euro pro Beschäftigtem im Monat) erhöht. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnte somit ein KV-Abschluss über der durchschnittlichen Jahresinflationsmarke von 2,4 Prozent erzielt werden. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt ein Jahr.
Ein wichtiger Verhandlungserfolg ist auch, dass die ArbeitnehmerInnenseite eine Jahresdurchrechnung abwenden konnte. Diese hätte zum Wegfall von Überstundenzuschlägen geführt. Diese Ausnahme gilt nämlich nur wenn in diese Zeit erhebliche Arbeitsbereitschaft fällt. Um weiterhin die für die Betriebe notwendige Tagesarbeitszeit von 12 Stunden – natürlich mit den entsprechenden Zuschlägen – zu ermöglichen wird eine entsprechende Musterbetriebsvereinbarung aufgenommen. Diese Möglichkeit steht dann allerdings nur Betrieben mit Betriebsratskörperschaften zur Verfügung.
Unter anderen Verbesserungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Nächtigungsgebühr auf 27,14 Euro, konnten auch die Pistenretter neu in die Lohngruppenbeschreibung aufgenommen werden. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich in die Einstufungsgruppe B, mit fachspezifischer Ausbildung jedoch in Gruppe C.