vida-Hochwasserhilfe
vida hilft in vielen Lebenslagen rasch und unbürokratisch. Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation in vielen Regionen Österreichs unterstützen wir vida-Mitglieder mit der „vida-Hochwasserhilfe 2019“.
Anspruchsberechtigung?
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Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt sein.
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Die Schadenshöhe ist durch Belege oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen.
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Auf der Schadensmeldung muss eine gemeindeamtliche Bestätigung aufscheinen, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist. Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung anerkannt werden. Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut ist), landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbel, Kraftfahrzeugen u. dgl. können leider NICHT berücksichtigt werden.
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Bei Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft vorliegen. Anschlussmitglieder sind nicht anspruchsberechtigt.
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Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen:
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Schadenshöhe von 700 Euro bis 4.000 Euro: 250 Euro Unterstützung
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ab einer Schadenshöhe von 4.001 Euro: 400 Euro Unterstützung
- Der Termin für die Einreichung ist mit sechs Monaten nach Eintritt des Schadens befristet. Alle nach diesem Zeitpunkt eingelangten Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Beantragung ist das vida-Formular „Hochwasserhilfe 2019“ vollständig auszufüllen und inkl.allen Unterlagen an das jeweilige vida Landessekretariat zu senden.
Deine Gewerkschaft vida lässt dich nicht im Stich!