Diakonie KV-Abschluss 2017
Am 1. Februar 2017 konnten die Kollektivertragsverhandlungen für die Diakonie Österreich erfolgreich abgeschlossen werden. Alle KV-Löhne und KV-Gehälter, sowie Ist-Löhne und Ist-Gehälter, die Lehrlingsentschädigungen sowie alle Zulagen und Zuschläge werden um 1,3 Prozent angehoben.
Bessere Anrechnung von Karenz- und Familienzeiten.
„Der Papamonat ist ab sofort als Rechtsanspruch im Kollektivvertrag verankert, mit Kündigungsschutz und voller Anrechnung auf alle Ansprüche im Ausmaß von bis zu 31 Tagen“, freut sich Michaela Guglberger, vida-Fachbereichssekretärin für Soziale Dienste.
Karenzzeiten ab 1. Februar 2017 werden künftig im Ausmaß von bis zu 34 Monaten angerechnet, betont Guglberger: „Damit konnten wir die volle Anrechnung der Kinderkarenzzeiten auf alle arbeitsrechtlichen Ansprüche durchsetzen. Davon profitieren besonders die zahlreichen teilzeitbeschäftigten Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern, die wir in der Diakonie haben. Aus frauenpolitischer Sicht ist hiermit ein wichtiger Schritt gelungen!“
Arbeitsgruppe zu GuKG-Novelle
Zur Abgeltung der Kompetenzerweiterungen, die sich durch die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle) ergeben, wird es eine verpflichtende Arbeitsgruppe geben.
Vom Kollektivvertragsabschluss profitieren über 5.000 Angestellte und ArbeiterInnen der Diakonie Österreich. Der Abschluss ist mit 1. Februar 2017 in Kraft getreten.
Nähere Details finden BetriebsrätInnen nach Login im Abschlussprotokoll links neben dem Artikel im Downloadbereich.
Gemeinsam stark!
Wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen sind unsere Mitglieder, die uns den Rücken stärken. Hilf auch du mit!