Viele Fragen rund um die Pension
Bei „vidaHören“ zu Gast ist Josef Mayer. Josef war bis zu seiner Pension bei den ÖBB beschäftigt und steht jetzt als Landesvorsitzender der vida-PensionistInnen in Niederösterreich Mitgliedern beratend zur Seite.
Höre hier die ganze vidaHören-Episode:
Hier ein Auszug des Interviews:
vidaHören: Wann kann man in Österreich in Pension gehen?
Josef Mayer: Es gibt in Österreich verschiedene Pensionssysteme, von denen aber einige Auslaufmodelle sind. Die sogenannte ASVG-Pension, also jene nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz aus dem Jahr 2005, findet bei einem Großteil unserer Mitglieder, die wir in den verschiedenen Branchen vertreten, Anwendung. Wann man in Pension gehen kann und wie die Pension berechnet wird, hängt unter anderem vom Geburtsjahrgang ab. Bei Menschen, die vor 1955 geboren wurden, beträgt das Regelpensionsalter, also das früheste Antrittsalter, für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Bei Menschen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden, ist das Regepensionsalter für Männer auch 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter angeglichen. Ab 2033 gilt dann ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren. Übrigens: Die Alterspension ist das, was die meisten unter dem Begriff Pension verstehen. Wenn also das Pensionsantrittsalter erreicht wird und genügend Versicherungsmonate vorhanden sind, kann der Ruhestand angetreten werden.
vidaHören: Wie viel Pension bekommt man?
Josef Mayer: Die Höhe der Pension hängt sowohl von der Einkommenshöhe ab als auch von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate. Das heißt: Je länger man arbeitet und je mehr man verdient, desto höher ist die monatliche Pension im Alter. Darüber hinaus zählen auch bestimmte Zeiten, in denen keine Erwerbstätigkeit vorliegt, als Versicherungszeiten für die Pension – zum Beispiel die Zeiten während der Kindererziehung, während des Zivil- oder Präsenzdienstes, in Arbeitslosigkeit oder während des Bezugs sonstiger Sozialleistungen. Es gibt seit 2005 das sogenannte Pensionskonto, das für alle Versicherten gilt, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, und wo alle österreichischen Versicherungszeiten dokumentiert sind.
Bei Fragen zum Pensionskonto wende dich am besten an deine zuständige Pensionsversicherungsanstalt bzw. stehen dir im Berufsleben dein Betriebsrat und deine Gewerkschaft beratend zur Seite.