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Viele Fragen rund um die Pension

„vidaHören“ im Gespräch mit Josef Mayer von den vida-PensionistInnen.
Wann kann ich in Pension gehen? Und wie hoch ist meine Pension? Das sind wohl die zwei meistgestellten Fragen, bevor es am Ende des Arbeitslebens in einen neuen Lebensabschnitt geht. Aber auch in der Pension können immer wieder Fragen auftauchen. 

Bei „vidaHören“ zu Gast ist Josef Mayer. Josef war bis zu seiner Pension bei den ÖBB beschäftigt und steht jetzt als Landesvorsitzender der vida-PensionistInnen in Niederösterreich Mitgliedern beratend zur Seite. 
 

Höre hier die ganze vidaHören-Episode:

Hier ein Auszug des Interviews:

vidaHören: Wann kann man in Österreich in Pension gehen?

Josef Mayer: Es gibt in Österreich verschiedene Pensionssysteme, von denen aber einige Auslaufmodelle sind. Die sogenannte ASVG-Pension, also jene nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz aus dem Jahr 2005, findet bei einem Großteil unserer Mitglieder, die wir in den verschiedenen Branchen vertreten, Anwendung. Wann man in Pension gehen kann und wie die Pension berechnet wird, hängt unter anderem vom Geburtsjahrgang ab. Bei Menschen, die vor 1955 geboren wurden, beträgt das Regelpensionsalter, also das früheste Antrittsalter, für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Bei Menschen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden, ist das Regepensionsalter für Männer auch 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter angeglichen. Ab 2033 gilt dann ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren. Übrigens: Die Alterspension ist das, was die meisten unter dem Begriff Pension verstehen. Wenn also das Pensionsantrittsalter erreicht wird und genügend Versicherungsmonate vorhanden sind, kann der Ruhestand angetreten werden.

vidaHören: Wie viel Pension bekommt man?

Josef Mayer: Die Höhe der Pension hängt sowohl von der Einkommenshöhe ab als auch von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate. Das heißt: Je länger man arbeitet und je mehr man verdient, desto höher ist die monatliche Pension im Alter. Darüber hinaus zählen auch bestimmte Zeiten, in denen keine Erwerbstätigkeit vorliegt, als Versicherungszeiten für die Pension – zum Beispiel die Zeiten während der Kindererziehung, während des Zivil- oder Präsenzdienstes, in Arbeitslosigkeit oder während des Bezugs sonstiger Sozialleistungen. Es gibt seit 2005 das sogenannte Pensionskonto, das für alle Versicherten gilt, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, und wo alle österreichischen Versicherungszeiten dokumentiert sind.

Bei Fragen zum Pensionskonto wende dich am besten an deine zuständige Pensionsversicherungsanstalt bzw. stehen dir im Berufsleben dein Betriebsrat und deine Gewerkschaft beratend zur Seite. 

vidaHören: Darf ich in meiner Pension dazuverdienen? 
 
Josef Mayer: Arbeiten in der Pension das geht natürlich. Je nach Art der Pension gelten aber unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst. Ist man in der normalen Alterspension, dann darf man so viel dazuverdienen, wie man will. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, das sind aktuell 475,86 Euro, und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält man einen besonderen Höherversicherungsbetrag. Ist man in der Frühpension, also bereits vor dem Antrittsalter für die gesetzliche Alterspension in Pension gegangen, dann darf man bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Achtung, wenn man mehr verdient, dann fällt die ganze Pension für den Monat weg. 
 
Auch wichtig zu wissen: Wenn man PensionsbezieherIn ist, aber auch schon davor, also wenn man einen Antrag auf Pension gestellt hat, hat man gewisse Meldepflichten. So muss man zum Beispiel innerhalb von sieben Tagen melden, wenn man eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder sich die Einkommenshöhe ändert.
 
vidaHören: Welche Anfragen bekommt ihr abseits von „Pensionsfragen“ von vida-Mitgliedern? 
 
Josef Mayer: Wir in den Ortsgruppen der vida-PensionistInnen bekommen ganz unterschiedliche Anfragen. Hier reicht die Palette von Kostenerstattungen bei Krankenbehandlungen und Heilbehelfen über Hilfestellung beim Lohnsteuerausgleich bis hin zu Beantragung von Pflegegeld, Pflegedienstleistungen und Heimaufenthalten sowie Witwen- bzw. Witwerpensionen. Wir unterstützen dabei nach Kräften bei der Antragstellung und sorgen mit unseren Kontakten für eine rasche und effiziente Abwicklung.
 
Deine vida-PensionistInnen stehen dir in deiner Pension und vielen Lebenslagen zur Seite. Wer aktiv werden möchte, der meldet sich bei den >>> vida PensionistInnen
 
VIDA ZAHLT SICH IMMER AUS
 
Die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft vida macht sich nicht nur im Erwerbsleben bezahlt. Auch für PensionistInnen, die der vida treu bleiben, gibt es handfeste vida-Vorteile. Es geht aber auch um die Solidarität mit der jungen Generation. Du stärkst mit deiner Mitgliedschaft nicht nur die Gemeinschaft als starke Interessensvertretung, sondern auch dich selbst. Mit deiner Mitgliedschaft gelingt es uns, noch stärker für deine Rechte einzutreten! Also, am besten gleich >>> MITGLIED WERDEN / MITGLIED WERBEN

 

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