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Testen ist Arbeitszeit!

Erste Fälle von Konstruktionen zu Lasten der ArbeitnehmerInnen bekannt geworden.

Testzeit ist Arbeitszeit – dieser Grundsatz gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die vom neuen General-Kollektivvertrag erfasst sind und sich wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen müssen. „Leider sind uns erste Fälle in Oberösterreich bekannt, in denen sich Betriebe daran nicht halten und selbstgestrickte Konstruktionen wählen, die für die Beschäftigten schlechter ausfallen“, sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft vida, Helmut Woisetschläger.

Pauschalierte Testzeit ist unzulässig

So gibt es etwa einen Fall in einem Betrieb aus dem Sozialbereich im Bezirk Eferding, in dem den Beschäftigten pauschal nur 15 Minuten pro Test als Arbeitszeit angerechnet werden – inklusive An- und Abreise. „Das ist unzulässig, denn für die meisten KollegInnen dauert der Testbesuch deutlich länger. Kollektivverträge nach eigenen Vorstellungen einzelner Betriebe abzuändern ist erstens nicht erlaubt und zweitens auch nicht der Sinn dahinter. Wir fordern deshalb alle Betriebe auf, sich ausnahmslos an die Kollektivverträge zu halten!“, sagt Woisetschläger.
 

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