Satzung Kollektivvertrag Österreichisches Rotes Kreuz
Der Kollektivvertragsabschluss des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) samt seiner je nach Bundesland unterschiedlichen Gehaltstafeln wurde vom Bundeseinigungsamt gesatzt (siehe Download).
Damit gelten die Bestimmungen des ÖRK-Kollektivvertrages 2018 mit 1. Juli 2018 auch für die Beschäftigten anderer privater Kranken- und Rettungstransporte, die bisher keiner anderen kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.
Die aktuellen Kollektivverträge aus dem Fachbereich Soziale Dienste gibt's >>> HIER (Achtung: Nur sichtbar für vida-Mitglieder nach Login!)
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