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Apothekenhilfspersonal

2,43 Prozent mehr für Beschäftigte, Mindestlohn von 1.500 erreicht.

Für alle ArbeiterInnen, die unter den Kollektivvertrag Apotheken fallen, hat die Gewerkschaft vida eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 2,43 Prozent (zumindest 40 Euro) erreicht.

Mindestlohn von 1.500 erreicht

Für die Gruppe der ungelernten ArbeiterInnen in Apotheken in den ersten 18 Monaten der Beschäftigung ergibt sich dadurch ein neuer monatlicher Grundlohn von 1.507,00 Euro brutto bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. In den darüber liegenden Lohngruppen bewegen sich die Löhne zwischen 1.668,00 und 1.882,00 brutto.

Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2018.

 

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